Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen: Laptop, Fachbücher, Werkzeug, Berufskleidung oder Kurse, die du selbst zahlst, kannst du als Werbungskosten absetzen – Geräte bis 800 € netto sofort im Kaufjahr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Trag Arbeitsmittel und Fortbildungskosten in der Anlage N ein – über Mein ELSTER geht es am schnellsten, Belege nur auf Nachfrage einreichen. Lohnt sich vor allem, wenn du zusammen über 1.230 € Werbungskosten kommst.
Worum geht’s?
Was du überwiegend beruflich nutzt und selbst bezahlst, mindert deine Steuer. Arbeitsmittel bis 800 € (ohne Umsatzsteuer, also 952 € brutto) setzt du sofort komplett ab, teurere über die Nutzungsdauer (Computer-Hardware/Software: 1 Jahr). Auch selbst bezahlte Fortbildungen, Meisterkurs-Eigenanteile und Fachliteratur zählen.
Wer bekommt Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen?
- Kosten sind beruflich veranlasst und von dir selbst getragen (nicht vom Arbeitgeber erstattet).
Wie viel gibt es?
Tatsächliche Kosten als Werbungskosten; Sofortabzug bis 800 € netto je Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG). Ersparnis = Kosten über 1.230 € × persönlicher Grenzsteuersatz (z. B. 30 %).
Werte: 2026
So beantragst du Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen
Zuständig: Einkommensteuererklärung (Anlage N)
Frist: bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend: 4 Jahre
Das brauchst du:
- Rechnungen
- Nachweis berufliche Nutzung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, Beitrag nach Einkommen)
- ELSTER (kostenlos, Finanzamt)
- Finanzamt-Servicestelle
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Aufstiegs-BAföG, Homeoffice-Pauschale
Bei Aufstiegs-BAföG nur der selbst getragene Teil (inkl. Darlehen) absetzbar, nicht der Zuschuss. Kosten für Erststudium/Erstausbildung nur als Sonderausgaben bis 6.000 € (ohne Verlustvortrag).
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir