Bildungsurlaub NRW: In NRW hast du als Arbeitnehmer/in Anspruch auf 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen – zusätzlich zum Urlaub.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Über den Arbeitgeber
Teil deinem Arbeitgeber den Bildungsurlaub mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mit und leg Anerkennungsnachweis und Programm der Veranstaltung bei. Am besten unterschrieben übergeben und den Empfang quittieren lassen.
Kein amtliches Formular – ein schriftliches Schreiben an den Arbeitgeber genügt (Schriftform, also mit Unterschrift; eine einfache E-Mail ist riskant).
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW wirst du für anerkannte Seminare zur beruflichen oder politischen Weiterbildung bei vollem Lohn freigestellt: 5 Arbeitstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche), zwei Jahre können zusammengelegt werden. Anspruch nach 6 Monaten im Betrieb. Azubis haben während der ganzen Ausbildung 5 Tage – aber nur für politische Weiterbildung. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch. Die Kurskosten zahlst du selbst.
Wer bekommt Bildungsurlaub NRW?
- Beschäftigungsverhältnis mit Schwerpunkt in NRW, seit mind. 6 Monaten (§ 3 Abs. 3 AWbG).
- Anerkannte Bildungsveranstaltung (beruflich oder politisch).
- Azubis (§ 12a AWbG): insgesamt 5 Arbeitstage während der Ausbildung, nur politische Weiterbildung, in den ersten zwei Dritteln der Ausbildung.
- Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten: kein Anspruch; bis 50 Beschäftigte: Anspruch entfällt, wenn im Jahr schon 10 % der Belegschaft freigestellt wurden (§ 3 Abs. 7).
Wie viel gibt es?
5 bezahlte Freistellungstage/Kalenderjahr (zwei Jahre zusammenlegbar); bei mehr/weniger als 5 Arbeitstagen/Woche entsprechend mehr/weniger. Azubis: 5 Tage insgesamt während der Ausbildung (nur politische Bildung). Entgelt nach Feiertagslohnregel (§ 7). Wert = Tageslöhne, nicht in Gesamtsumme rechnen.
Werte: 2026
So beantragst du Bildungsurlaub NRW
Zuständig: Schriftlich beim Arbeitgeber
Frist: Mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen (§ 5 Abs. 1); Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er das binnen 3 Wochen schriftlich und begründet tun (§ 5 AWbG NRW).
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Anerkennungsnachweis der Veranstaltung
- Teilnahmebescheinigung (danach)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- DGB-Bildungswerk NRW
- Betriebsrat / Gewerkschaft
- Volkshochschule
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Bildungsscheck 2.0 NRW, Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen
Maßgeblich ist der Arbeitsort in NRW (Fachwissen); das Formular fragt nur Wohnort-Bundesland ab.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir