Diese Leistung ist ausgelaufen. Unten findest du passende Alternativen.
NRW: Die NRW-Landesförderung für künstliche Befruchtung (IVF/ICSI) gibt es nicht mehr – die Richtlinie ist Ende 2025 ausgelaufen. Die Krankenkasse zahlt aber weiter ihren Anteil.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Worum geht’s?
NRW hat sich bis 2025 am Bund-Länder-Programm zur assistierten Reproduktion beteiligt (je Zyklus bis 800 € IVF bzw. 900 € ICSI im 1.–3. Versuch). Neue Anträge waren schon seit Ende 2023 nicht mehr möglich, die Förderung wurde 2024 ausgesetzt und die Richtlinie ist am 31.12.2025 außer Kraft getreten. Eine neue NRW-Richtlinie gibt es bisher nicht. Deine Krankenkasse übernimmt nach § 27a SGB V in der Regel weiter 50 % für bis zu drei Versuche.
Wer bekommt NRW?
- Förderung beendet – keine Anträge mehr möglich.
- Krankenkassen-Anteil nach § 27a SGB V bleibt bestehen.
Wie viel gibt es?
Ausgelaufen – 0 € ansetzen. Früher (Richtlinie 2022): je Zyklus 1.–3. Versuch IVF 800 €, ICSI 900 €; 4. Versuch IVF 1.600 €, ICSI 1.800 € (max. 4.500 €).
Werte: ausgelaufen zum 31.12.2025
So beantragst du NRW
Zuständig: Bezirksregierung Münster, Dezernat 28, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Frist: keine – Programm beendet
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Online ausgefüllter Antrag (PDF ausdrucken, unterschreiben, per Post)
- Behandlungs-/Kostenplan
- Nachweis Hauptwohnsitz
- Bescheinigung Lebensgemeinschaft (Unverheiratete)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Informationsportal Kinderwunsch des Bundes (Förder-Check, Beratungssuche)
- Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, Kinderwunschbehandlung
Zuschuss auf den Eigenanteil nach Krankenkassenleistung. Restkosten ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Was sich ändert
Richtlinie mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft (Antwort der Landesregierung, Drs. 18/18785 vom 20.04.2026); Portal seit Dez. 2023 geschlossen, Förderung seit Mai 2024 ausgesetzt. Keine Nachfolgeregelung gefunden (Stand 02.11.2026). Familienportal listet NRW evtl. noch als Kooperationsland (veraltet).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir