Zuschuss Wohnumfeldverbesserung: Für Umbauten wie ein bodengleiche Dusche, Treppenlift oder breitere Türen zahlt die Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Zuschüsse zur WohnungsanpassungFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse beantragen – mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung; erst nach Bewilligung beauftragen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, gibt es den Zuschuss je Person.
Ein formloser Antrag mit Kostenvoranschlag reicht; wichtig ist nur, dass er vor Maßnahmebeginn eingeht.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern – auch in Mietwohnungen (mit Zustimmung des Vermieters). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 €. Ändert sich die Pflegesituation, ist ein neuer Zuschuss möglich.
Wer bekommt Zuschuss Wohnumfeldverbesserung?
- Pflegegrad 1 bis 5
- Maßnahme ermöglicht/erleichtert häusliche Pflege
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
Wie viel gibt es?
Bis 4.180 € je Maßnahme; bei mehreren Anspruchsberechtigten in einer Wohnung bis 16.720 €.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Zuschuss Wohnumfeldverbesserung
Zuständig: Pflegekasse
Frist: vor Beginn der Maßnahme
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Antrag
- Kostenvoranschlag(e)
- ggf. Zustimmung Vermieter
- Fotos/Beschreibung der Wohnsituation
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
- Wohnberatung NRW (kommunale Wohnberatungsstellen, kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
Mit KfW-Förderung altersgerechter Umbau (Bereich Wohnen) kombinierbar, soweit Programm verfügbar. Eigenanteil ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Was sich ändert
Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027 (zur Wohnumfeldverbesserung keine Änderung bekannt).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir