SozialversicherungLaufende Zahlung

Pflegeunterstützungsgeld (10 Tage Auszeit mit Lohnersatz)

Bei einem akuten Pflegefall in der Familie kannst du bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr freinehmen – mit 90 % Lohnersatz.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.356 €einmalig, max.
Kurz gesagt

Pflegeunterstützungsgeld: Bei einem akuten Pflegefall in der Familie kannst du bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr freinehmen – mit 90 % Lohnersatz.

Höhe
einmalig bis 1.356 €
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Pflegekasse der pflegebedürftigen Person
Frist
unverzüglich
Status
aktiv seit 01.01.2015
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Dem Arbeitgeber reicht eine kurze Mitteilung plus ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Unverzüglich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragen (Anruf/Mail reicht zunächst) und die ärztliche Bescheinigung beilegen; dem Arbeitgeber die Verhinderung sofort mitteilen.

    Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden – ein formloser Antrag sichert die Frist.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Beschäftigte dürfen bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person der Arbeit fernbleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt in dieser Zeit 90 % des ausgefallenen Nettolohns (100 % bei Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten). Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Wer bekommt Pflegeunterstützungsgeld?

  • Beschäftigte/r
  • Naher Angehöriger in akut aufgetretener Pflegesituation (voraussichtlich mind. Pflegegrad 1)
  • Arzt bescheinigt Pflegebedürftigkeit

Wie viel gibt es?

90 % (bzw. 100 % bei Einmalzahlungen) des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, max. 10 Arbeitstage/Jahr je Pflegebedürftigem. Höchstbetrag nach § 44a Abs. 3 SGB XI i. V. m. § 45 Abs. 2 SGB V = Höchst-Kinderkrankengeld 2026: 135,63 €/Tag → max. ca. 1.356 €.

Werte: 2026

So beantragst du Pflegeunterstützungsgeld

Zuständig: Pflegekasse der pflegebedürftigen Person

Frist: unverzüglich

Das brauchst du:

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
  • Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Pflegezeit & Familienpflegezeit mit zinslosem BAFzA-Darlehen, Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Pflegeunterstützungsgeld

Wie viel Pflegeunterstützungsgeld gibt es 2026?
Einmalig bis 1.356 €. 90 % (bzw. 100 % bei Einmalzahlungen) des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, max. 10 Arbeitstage/Jahr je Pflegebedürftigem. Höchstbetrag nach § 44a Abs. 3 SGB XI i. V. m. § 45 Abs. 2 SGB V = Höchst-Kinderkrankengeld 2026: 135,63 €/Tag → max. ca. 1.356 €.
Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?
Beschäftigte/r. Naher Angehöriger in akut aufgetretener Pflegesituation (voraussichtlich mind. Pflegegrad 1). Arzt bescheinigt Pflegebedürftigkeit.
Wo beantrage ich Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Kann ich Pflegeunterstützungsgeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Pflegezeit & Familienpflegezeit mit zinslosem BAFzA-Darlehen, Rentenpunkte für pflegende Angehörige.

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