Pflegeunterstützungsgeld: Bei einem akuten Pflegefall in der Familie kannst du bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr freinehmen – mit 90 % Lohnersatz.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegeunterstützungsgeld)PDFÄrztliche Bescheinigung kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Muster)FormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Unverzüglich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragen (Anruf/Mail reicht zunächst) und die ärztliche Bescheinigung beilegen; dem Arbeitgeber die Verhinderung sofort mitteilen.
Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden – ein formloser Antrag sichert die Frist.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Beschäftigte dürfen bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person der Arbeit fernbleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt in dieser Zeit 90 % des ausgefallenen Nettolohns (100 % bei Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten). Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Wer bekommt Pflegeunterstützungsgeld?
- Beschäftigte/r
- Naher Angehöriger in akut aufgetretener Pflegesituation (voraussichtlich mind. Pflegegrad 1)
- Arzt bescheinigt Pflegebedürftigkeit
Wie viel gibt es?
90 % (bzw. 100 % bei Einmalzahlungen) des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, max. 10 Arbeitstage/Jahr je Pflegebedürftigem. Höchstbetrag nach § 44a Abs. 3 SGB XI i. V. m. § 45 Abs. 2 SGB V = Höchst-Kinderkrankengeld 2026: 135,63 €/Tag → max. ca. 1.356 €.
Werte: 2026
So beantragst du Pflegeunterstützungsgeld
Zuständig: Pflegekasse der pflegebedürftigen Person
Frist: unverzüglich
Das brauchst du:
- Ärztliche Bescheinigung
- Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegezeit & Familienpflegezeit mit zinslosem BAFzA-Darlehen, Rentenpunkte für pflegende Angehörige
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir