Pflegezeit & Familienpflegezeit mit zinslosem BAFzA-Darlehen: Für die Pflege kannst du bis 6 Monate ganz oder bis 24 Monate teilweise im Job aussetzen – mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen vom Staat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Per Post
Erst die Freistellung schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen (Pflegezeit 10 Arbeitstage, Familienpflegezeit 8 Wochen vorher), dann das Darlehen schriftlich mit Unterschrift beim BAFzA beantragen – per Post, am besten mit Einschreiben. Eine einfache E-Mail reicht nicht.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Pflegezeit: bis 6 Monate volle oder teilweise Freistellung (Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten). Familienpflegezeit: bis 24 Monate Teilzeit mit mind. 15 Std./Woche (mehr als 25 Beschäftigte). Zusammen max. 24 Monate. Das BAFzA zahlt ein zinsloses Darlehen in Höhe der Hälfte des fehlenden Nettolohns, Rückzahlung in Raten nach der Freistellung. Kündigungsschutz ab Ankündigung (max. 12 Wochen vor Beginn).
Wer bekommt Pflegezeit & Familienpflegezeit mit zinslosem BAFzA-Darlehen?
- Beschäftigte/r
- Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause
- Pflegezeit: Arbeitgeber > 15 Beschäftigte; Familienpflegezeit: > 25 Beschäftigte
- Ankündigung Familienpflegezeit 8 Wochen vorher in Textform (Pflegezeit: 10 Arbeitstage, Fachwissen)
Wie viel gibt es?
Zinsloses Darlehen = 1/2 der Differenz der pauschalierten Nettoentgelte vor und während der Freistellung, monatlich ausgezahlt (Mindestrate 50 €). Rückzahlung innerhalb 48 Monaten ab Beginn.
Werte: 2026
So beantragst du Pflegezeit & Familienpflegezeit mit zinslosem BAFzA-Darlehen
Zuständig: BAFzA (Darlehen); Arbeitgeber (Freistellung)
Frist: Ankündigung beim Arbeitgeber fristgerecht; Darlehensantrag beim BAFzA
Das brauchst du:
- Antrag BAFzA
- Bescheinigung Pflegebedürftigkeit
- Entgeltnachweise 12 Monate
- Vereinbarung mit Arbeitgeber
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
- Pflegetelefon des Bundes
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegeunterstützungsgeld, Rentenpunkte für pflegende Angehörige, Pflegegeld
Während Pflegezeit Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung durch die Pflegekasse möglich (bis 230,71 € KV / 47,46 € PV monatlich laut BMG).
Was sich ändert
Reformdiskussion (Familienpflegegeld) – keine beschlossene Änderung gefunden.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir