SozialversicherungVersicherungsleistung

Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Pflegst du jemanden mindestens 10 Stunden pro Woche, zahlt die Pflegekasse für dich Rentenbeiträge – bis 735 € im Monat.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
735,63 €max. pro Monat
8.827,56 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Pflegst du jemanden mindestens 10 Stunden pro Woche, zahlt die Pflegekasse für dich Rentenbeiträge – bis 735 € im Monat.

Höhe
bis 735,63 € im Monat
Art
Versicherungsleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Pflegekasse der gepflegten Person (Fragebogen zur Pflegeperson)
Frist
mit Pflegeantrag bzw. bei Beginn der Pflege
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Die Pflegekasse fragt das meist im Pflegegrad-Antrag mit ab (Fragebogen für Pflegepersonen) – einfach ausfüllen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Den „Fragebogen zur Pflegeperson“ deiner Pflegekasse ausfüllen – meist gleich mit dem Pflegeantrag. Voraussetzung: mind. 10 Std./Woche an mind. 2 Tagen Pflege bei Pflegegrad 2–5 und höchstens 30 Std. Erwerbsarbeit.

    Melde dich formlos bei der Pflegekasse als Pflegeperson; Beiträge fließen ab Vorliegen der Voraussetzungen, der Fragebogen folgt.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung, wenn du eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche an mind. 2 Tagen pflegst und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig bist. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der Leistungsart ab. Dazu kommen Unfallversicherung und ggf. Arbeitslosenversicherung.

Wer bekommt Rentenpunkte für pflegende Angehörige?

  • Pflege einer Person mit Pflegegrad 2–5 zu Hause
  • Mind. 10 Std./Woche an mind. 2 Tagen
  • Nicht mehr als 30 Std./Woche erwerbstätig
  • Keine volle Altersrente nach Regelaltersgrenze (Fachwissen)

Wie viel gibt es?

Rentenversicherungsbeiträge je nach Pflegegrad und Leistungsart bis PG2 198,62 €, PG3 316,32 €, PG4 514,94 €, PG5 735,63 €/Monat (Höchstwerte bei reinem Pflegegeld-Bezug). Kein Auszahlungsbetrag, sondern Rentenanspruch.

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Zuständig: Pflegekasse der gepflegten Person (Fragebogen zur Pflegeperson)

Frist: mit Pflegeantrag bzw. bei Beginn der Pflege

Das brauchst du:

  • Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
  • Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
  • DRV-Beratung (kostenlos)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflege-Pauschbetrag, Pflegeunterstützungsgeld

Zählt auch als Grundrentenzeit. Zusätzlich ALV-Beiträge (51,42 €/Monat) bei Aufgabe der Beschäftigung für die Pflege.

Was sich ändert

Bezugsgröße-abhängig, jährliche Anpassung. Pflegereform: geplante pauschale Kürzung wurde gestrichen; Teilrentner nach Regelaltersgrenze sollen keine Pflege-Rentenbeiträge mehr erwerben (Kabinettsentwurf, nicht beschlossen).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Wie viel Rentenpunkte für pflegende Angehörige gibt es 2026?
Bis 735,63 € im Monat. Rentenversicherungsbeiträge je nach Pflegegrad und Leistungsart bis PG2 198,62 €, PG3 316,32 €, PG4 514,94 €, PG5 735,63 €/Monat (Höchstwerte bei reinem Pflegegeld-Bezug). Kein Auszahlungsbetrag, sondern Rentenanspruch.
Wer hat Anspruch auf Rentenpunkte für pflegende Angehörige?
Pflege einer Person mit Pflegegrad 2–5 zu Hause. Mind. 10 Std./Woche an mind. 2 Tagen. Nicht mehr als 30 Std./Woche erwerbstätig. Keine volle Altersrente nach Regelaltersgrenze (Fachwissen).
Wo beantrage ich Rentenpunkte für pflegende Angehörige?
Pflegekasse der gepflegten Person (Fragebogen zur Pflegeperson).
Kann ich Rentenpunkte für pflegende Angehörige mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflege-Pauschbetrag, Pflegeunterstützungsgeld.

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