Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Pflegst du jemanden mindestens 10 Stunden pro Woche, zahlt die Pflegekasse für dich Rentenbeiträge – bis 735 € im Monat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Soziale Absicherung für PflegepersonenFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Den „Fragebogen zur Pflegeperson“ deiner Pflegekasse ausfüllen – meist gleich mit dem Pflegeantrag. Voraussetzung: mind. 10 Std./Woche an mind. 2 Tagen Pflege bei Pflegegrad 2–5 und höchstens 30 Std. Erwerbsarbeit.
Melde dich formlos bei der Pflegekasse als Pflegeperson; Beiträge fließen ab Vorliegen der Voraussetzungen, der Fragebogen folgt.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung, wenn du eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche an mind. 2 Tagen pflegst und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig bist. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der Leistungsart ab. Dazu kommen Unfallversicherung und ggf. Arbeitslosenversicherung.
Wer bekommt Rentenpunkte für pflegende Angehörige?
- Pflege einer Person mit Pflegegrad 2–5 zu Hause
- Mind. 10 Std./Woche an mind. 2 Tagen
- Nicht mehr als 30 Std./Woche erwerbstätig
- Keine volle Altersrente nach Regelaltersgrenze (Fachwissen)
Wie viel gibt es?
Rentenversicherungsbeiträge je nach Pflegegrad und Leistungsart bis PG2 198,62 €, PG3 316,32 €, PG4 514,94 €, PG5 735,63 €/Monat (Höchstwerte bei reinem Pflegegeld-Bezug). Kein Auszahlungsbetrag, sondern Rentenanspruch.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Rentenpunkte für pflegende Angehörige
Zuständig: Pflegekasse der gepflegten Person (Fragebogen zur Pflegeperson)
Frist: mit Pflegeantrag bzw. bei Beginn der Pflege
Das brauchst du:
- Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
- DRV-Beratung (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflege-Pauschbetrag, Pflegeunterstützungsgeld
Zählt auch als Grundrentenzeit. Zusätzlich ALV-Beiträge (51,42 €/Monat) bei Aufgabe der Beschäftigung für die Pflege.
Was sich ändert
Bezugsgröße-abhängig, jährliche Anpassung. Pflegereform: geplante pauschale Kürzung wurde gestrichen; Teilrentner nach Regelaltersgrenze sollen keine Pflege-Rentenbeiträge mehr erwerben (Kabinettsentwurf, nicht beschlossen).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir