Gesundheitskurse der Krankenkasse: Yoga, Rückenkurs, Entspannung, Ernährung oder Rauchstopp: Deine Krankenkasse erstattet zertifizierte Präventionskurse ganz oder teilweise – bis zu zwei Kurse im Jahr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteGKV-Leitfaden Prävention (Fassung 2025) und Muster-TeilnahmebescheinigungFormularseiteKrankenkassenliste – zur Website deiner Kasse
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Seit 01.01.2026 ist die Muster-Teilnahmebescheinigung des GKV-Spitzenverbands verbindlich; viele Kassen nehmen sie per App-Upload an.
Worum geht’s?
Gesetzliche Krankenkassen müssen Kurse zur Vorbeugung anbieten. Bezuschusst werden Kurse in vier Bereichen: Bewegung, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement (z. B. Entspannung) und Suchtmittelkonsum (z. B. Nichtraucherkurs). Der Kurs muss von der Zentralen Prüfstelle Prävention oder deiner Kasse zertifiziert sein. Du zahlst die Gebühr zuerst selbst und reichst danach die Teilnahmebescheinigung ein. Wie viel du zurückbekommst, legt jede Kasse selbst fest. Gefördert werden höchstens zwei Kurse pro Jahr; Fitnessstudio- oder Vereinsbeiträge gehören nicht dazu.
Wer bekommt Gesundheitskurse der Krankenkasse?
- Gesetzlich krankenversichert (auch familienversichert)
- Der Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention bzw. deiner Krankenkasse zertifiziert
- Regelmäßige Teilnahme, bestätigt mit der Muster-Teilnahmebescheinigung
- Höchstens zwei Kurse pro Kalenderjahr; keine Kurse für Kinder unter 6
Wie viel gibt es?
Erstattung eines Teils oder der gesamten Kursgebühr nach der Satzung deiner Krankenkasse, für höchstens zwei Kurse je Kalenderjahr.
Beispiel: Du zahlst 120 € für einen zertifizierten Rückenkurs mit 8 Terminen und reichst die Teilnahmebescheinigung ein – deine Kasse erstattet ihren Satzungsbetrag.
Werte: GKV-Leitfaden Prävention, Fassung Dezember 2025
So beantragst du Gesundheitskurse der Krankenkasse
Zuständig: Deine Krankenkasse – Erstattung nach Kursende mit Teilnahmebescheinigung (oft per App oder Online-Postfach)
Frist: Nach Kursende einreichen; Ausschlussfristen legt die Kasse fest.
Rückwirkend: ja (Erstattung nach Kursende)
Das brauchst du:
- Muster-Teilnahmebescheinigung, vom Kursanbieter ausgefüllt
- Zahlungsnachweis der Kursgebühr
Dauer: wenige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Beratung und Kursdatenbank deiner Krankenkasse
Kombinieren
Nicht bezuschusst werden Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios, Kurse von Anbietern mit Verkaufsinteresse an Begleitprodukten und dauerhaft angelegte Angebote. Manche Kassen rechnen Kurse zusätzlich im Bonusprogramm an.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir