SozialversicherungGutschein / Sachleistung

Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad (nach Krankenhaus oder OP)

Brauchst du nach Krankenhaus, OP oder schwerer Krankheit vorübergehend Pflege, hast aber keinen Pflegegrad 2–5, zahlt die Krankenkasse bis 3.539 € für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
3.539 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad: Brauchst du nach Krankenhaus, OP oder schwerer Krankheit vorübergehend Pflege, hast aber keinen Pflegegrad 2–5, zahlt die Krankenkasse bis 3.539 € für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr.

Höhe
bis 3.539 € im Jahr
Art
Gutschein / Sachleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Deine Krankenkasse – mit ärztlicher Bescheinigung, oft über das Entlassmanagement des Krankenhauses
Frist
Vor Beginn der Kurzzeitpflege beantragen.
Rückwirkend
nein
Status
aktiv
Stand
03.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Sozialdienst im Krankenhaus kümmert sich im Entlassmanagement oft um Antrag und Platz. Deine Krankenkasse berät dich kostenlos.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Formular holen

    Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.

  2. 2
    Einreichen: Persönlich

    Den Vordruck bekommst du bei deiner Krankenkasse; im Krankenhaus erledigt das meist der Sozialdienst mit dir zusammen.

    Ein formloser Antrag mit ärztlicher Bescheinigung genügt, um die Leistung vor Beginn zu beantragen.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag auf Kostenübernahme · Word ↓

Worum geht’s?

Manchmal reicht häusliche Krankenpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei einer akuten Verschlechterung nicht aus – du bist aber nicht dauerhaft pflegebedürftig. Dann übernimmt die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung oder einer anderen geeigneten Einrichtung. Sie zahlt die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis 3.539 € im Kalenderjahr für höchstens 8 Wochen. Unterkunft und Verpflegung zahlst du selbst. Das gilt auch mit Pflegegrad 1.

Wer bekommt Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad?

  • Gesetzlich krankenversichert
  • Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, besonders nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter OP oder ambulanter Krankenhausbehandlung
  • Häusliche Krankenpflege reicht nicht aus
  • Kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1 ist in Ordnung)
  • Ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit

Wie viel gibt es?

Übernahme der pflegebedingten Kosten, der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege bis 3.539 € je Kalenderjahr, höchstens 8 Wochen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägst du selbst.

Beispiel: Nach einer Hüft-OP kannst du 3 Wochen noch nicht allein zu Hause zurechtkommen: Die Kasse zahlt die Pflegekosten im Heim, du zahlst Zimmer und Essen.

Werte: seit 01.07.2025 (Betrag nach § 42a SGB XI)

So beantragst du Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad

Zuständig: Deine Krankenkasse – mit ärztlicher Bescheinigung, oft über das Entlassmanagement des Krankenhauses

Frist: Vor Beginn der Kurzzeitpflege beantragen.

Rückwirkend: nein

Das brauchst du:

  • Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit
  • Antrag/Vordruck deiner Krankenkasse
  • ggf. Entlassbericht des Krankenhauses

Dauer: meist wenige Tage, bei Krankenhausentlassung oft sofort

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Sozialdienst/Entlassmanagement im Krankenhaus
  • Beratung deiner Krankenkasse
  • Pflegestützpunkte

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Gut kombinierbar mit: Haushaltshilfe der Krankenkasse, Fahrtkosten zur Behandlung, Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse

Sobald Pflegegrad 2–5 festgestellt ist, zahlt nicht mehr die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad

Wie viel Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad gibt es 2026?
Bis 3.539 € im Jahr. Übernahme der pflegebedingten Kosten, der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege bis 3.539 € je Kalenderjahr, höchstens 8 Wochen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägst du selbst.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad?
Gesetzlich krankenversichert. Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, besonders nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter OP oder ambulanter Krankenhausbehandlung. Häusliche Krankenpflege reicht nicht aus. Kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1 ist in Ordnung). Ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit.
Wo beantrage ich Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad?
Deine Krankenkasse – mit ärztlicher Bescheinigung, oft über das Entlassmanagement des Krankenhauses.
Gibt es Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad auch rückwirkend?
nein
Kann ich Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege. Kombinierbar mit: Haushaltshilfe der Krankenkasse, Fahrtkosten zur Behandlung, Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse.

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