Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad: Brauchst du nach Krankenhaus, OP oder schwerer Krankheit vorübergehend Pflege, hast aber keinen Pflegegrad 2–5, zahlt die Krankenkasse bis 3.539 € für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holen
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Persönlich
Den Vordruck bekommst du bei deiner Krankenkasse; im Krankenhaus erledigt das meist der Sozialdienst mit dir zusammen.
Ein formloser Antrag mit ärztlicher Bescheinigung genügt, um die Leistung vor Beginn zu beantragen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Kostenübernahme · Word ↓
Worum geht’s?
Manchmal reicht häusliche Krankenpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei einer akuten Verschlechterung nicht aus – du bist aber nicht dauerhaft pflegebedürftig. Dann übernimmt die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung oder einer anderen geeigneten Einrichtung. Sie zahlt die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis 3.539 € im Kalenderjahr für höchstens 8 Wochen. Unterkunft und Verpflegung zahlst du selbst. Das gilt auch mit Pflegegrad 1.
Wer bekommt Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad?
- Gesetzlich krankenversichert
- Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, besonders nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter OP oder ambulanter Krankenhausbehandlung
- Häusliche Krankenpflege reicht nicht aus
- Kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1 ist in Ordnung)
- Ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit
Wie viel gibt es?
Übernahme der pflegebedingten Kosten, der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege bis 3.539 € je Kalenderjahr, höchstens 8 Wochen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägst du selbst.
Beispiel: Nach einer Hüft-OP kannst du 3 Wochen noch nicht allein zu Hause zurechtkommen: Die Kasse zahlt die Pflegekosten im Heim, du zahlst Zimmer und Essen.
Werte: seit 01.07.2025 (Betrag nach § 42a SGB XI)
So beantragst du Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad
Zuständig: Deine Krankenkasse – mit ärztlicher Bescheinigung, oft über das Entlassmanagement des Krankenhauses
Frist: Vor Beginn der Kurzzeitpflege beantragen.
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit
- Antrag/Vordruck deiner Krankenkasse
- ggf. Entlassbericht des Krankenhauses
Dauer: meist wenige Tage, bei Krankenhausentlassung oft sofort
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialdienst/Entlassmanagement im Krankenhaus
- Beratung deiner Krankenkasse
- Pflegestützpunkte
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Gut kombinierbar mit: Haushaltshilfe der Krankenkasse, Fahrtkosten zur Behandlung, Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
Sobald Pflegegrad 2–5 festgestellt ist, zahlt nicht mehr die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir