Beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse: Ehepartner und Kinder mit wenig eigenem Einkommen sind ohne eigenen Beitrag über ein Familienmitglied kranken- und pflegeversichert – 2026 bis 565 € Einkommen im Monat (Minijob: 603 €).
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteFamilienversicherung – Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen (vdek)Formularseite§ 10 SGB V – Familienversicherung (Gesetzestext)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Jede Krankenkasse hat ihren eigenen Fragebogen zur Familienversicherung, meist im Online-Portal oder in der App. Ändert sich das Einkommen der mitversicherten Person, muss das gemeldet werden – sonst drohen Nachzahlungen.
Eine kurze Nachricht an die Krankenkasse ('Ich möchte meine Frau/meinen Mann/mein Kind familienversichern') reicht für den Start; die Kasse schickt dann ihren Fragebogen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Bist du gesetzlich krankenversichert, sind dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner und deine Kinder kostenlos mitversichert, wenn sie kaum eigenes Einkommen haben. Sie bekommen dieselben Leistungen wie du, zahlen aber keinen Beitrag. Die Grenze liegt 2026 bei 565 € Gesamteinkommen im Monat, bei einem Minijob bei 603 €. Kinder sind bis 18 mitversichert, bis 23 wenn sie nicht arbeiten, bis 25 in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst, bei Behinderung auch ohne Altersgrenze. Wer gerade freiwillig Beiträge zahlt, obwohl das Einkommen unter der Grenze liegt, kann oft in die Familienversicherung wechseln.
Wer bekommt Beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse?
- Ein Familienmitglied (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Elternteil) ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse – unverheiratete Partner können sich nicht gegenseitig mitversichern
- Du wohnst in Deutschland
- Du bist nicht selbst pflichtversichert oder freiwillig versichert, nicht versicherungsfrei bzw. befreit und nicht hauptberuflich selbstständig
- Dein Gesamteinkommen liegt regelmäßig nicht über 565 € im Monat (2026); bei einem Minijob nicht über 603 €
- Kinder: bis 18; bis 23 ohne Erwerbstätigkeit; bis 25 in Schul-/Berufsausbildung, Studium oder FSJ/FÖJ (verlängert um Wehr- oder Freiwilligendienst); ohne Altersgrenze bei Behinderung, wenn das Kind sich nicht selbst unterhalten kann
- Kinder sind ausgeschlossen, wenn der mit ihnen verwandte Elternteil privat versichert ist, mehr als 6.450 € im Monat (2026) verdient und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil
Einkommen: 2026: Gesamteinkommen bis 565 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 €); bei Minijob bis 603 €. 2027 laut Verordnungsentwurf 590 € (Bezugsgröße 4.130 €).
Wie viel gibt es?
Kein Geld, sondern Versicherungsschutz ohne eigenen Beitrag. Die Ersparnis entspricht dem Beitrag, den du sonst als freiwilliges Mitglied zahlen müsstest.
Beispiel: Eine verheiratete Person mit 500 € Einkommen im Monat aus einem Minijob zahlt keinen eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, wenn ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist.
Werte: 2026 (Bezugsgröße 3.955 €, Minijobgrenze 603 €)
So beantragst du Beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Zuständig: Krankenkasse des gesetzlich versicherten Familienmitglieds
Frist: Keine Antragsfrist – die Familienversicherung besteht kraft Gesetzes, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Mitglied muss sie der Krankenkasse aber melden (Fragebogen).
Rückwirkend: Versicherung besteht ab Vorliegen der Voraussetzungen; Meldung kann nachgeholt werden
Das brauchst du:
- Fragebogen zur Familienversicherung der jeweiligen Krankenkasse
- Heirats- oder Geburtsurkunde
- Einkommensnachweise der mitzuversichernden Person (z. B. Minijob-Abrechnung, Steuerbescheid, Rentenbescheid)
- Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung für Kinder über 18
- Versichertennummer bzw. Angaben zur bisherigen Versicherung
Dauer: meist wenige Tage bis Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Beratung der eigenen Krankenkasse (telefonisch, online, Geschäftsstelle)
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Verbraucherzentrale
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung
Familienversicherte Arbeitnehmerinnen (z. B. im Minijob) bekommen in der Schutzfrist kein Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, können aber das Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung beantragen. Renten zählen mit dem Zahlbetrag zum Gesamteinkommen (ohne den Anteil aus Kindererziehungszeiten). Ehepartner, die vor Mutterschutz/Elternzeit nicht gesetzlich versichert waren, werden dadurch nicht familienversichert.
Was sich ändert
Ab 01.01.2027 steigt die Grenze laut Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (BR-Drs. 576/26, Bezugsgröße 4.130 €) auf 590 € im Monat; Zustimmung des Bundesrats am 03.11.2026 noch nicht geprüft. Minijob-Grenze 2027 laut Sekundärquellen 633 €. Eine Abschaffung der Ehegatten-Familienversicherung ist nicht beschlossen (anderslautende Überschriften in Ratgeberportalen betreffen nur die Grenzwerte).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir