Stromspar-Check: Für Haushalte mit wenig Geld: Ein Team kommt zu dir nach Hause, misst deinen Verbrauch und baut kostenlos LED-Lampen, Sparduschköpfe und Steckerleisten ein. Dazu gibt es einen Zuschuss für einen neuen, sparsamen Kühlschrank.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holen
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Termin online oder telefonisch beim Standort in deiner Nähe anfragen; zum Hausbesuch den Grundsicherungs-, Wohngeld- oder KiZ-Bescheid bereitlegen und die letzte Strom- und Heizkostenabrechnung.
Kein Antrag nötig – Terminanfrage genügt.
Worum geht’s?
Der Stromspar-Check von Caritas und den Energieagenturen (eaD) läuft seit 2008 und wird vom Bundesumweltministerium bezahlt. Beim ersten Besuch wird gemessen, beim zweiten bekommst du Soforthilfen im Wert von bis zu rund 70 € eingebaut. Wer einen sehr alten Kühlschrank hat, kann einen Zuschuss für ein effizientes Neugerät bekommen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Programm ab 2027 auszubauen.
Wer bekommt Stromspar-Check?
- Bezug von Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, AsylbLG – oder Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze
- Angebot muss in deiner Stadt/deinem Kreis vorhanden sein (über 150 Standorte)
Einkommen: Sozialleistungsbezug oder unter Pfändungsfreigrenze
Wie viel gibt es?
Soforthilfen bis ca. 70 € (Sachwert) + Kühlgeräte-Zuschuss; Ersparnis laut Programm rund 122 € pro Jahr allein durch Kühlschranktausch.
Beispiel: Familie mit Wohngeld: LED-Set, Sparduschkopf, Steckerleisten kostenlos – spart je nach Haushalt mehrere hundert kWh im Jahr.
Werte: 2025/2026
So beantragst du Stromspar-Check
Zuständig: Stromspar-Check-Standort in deiner Nähe (Caritas oder Energieagentur)
Das brauchst du:
- aktueller Leistungsbescheid oder Einkommensnachweis
- Strom- und Heizkostenabrechnung
Dauer: zwei Hausbesuche
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Stromspar-Check-Team vor Ort
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherungsgeld
Sachleistung – wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Was sich ändert
Laut BMUKN (02.03.2026) Fortführung über den Klima- und Transformationsfonds und Ausbau ab 2027.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir