Teilarbeitslosengeld: Hattest du zwei versicherte Jobs gleichzeitig und verlierst einen davon, kannst du für bis zu 6 Monate Teilarbeitslosengeld bekommen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Persönlich
Melde dich spätestens am ersten Tag nach Ende des wegfallenden Jobs teilarbeitslos – am sichersten persönlich bei der Agentur. Lass deinen weiterlaufenden Arbeitgeber die Bescheinigung ausfüllen.
Wie beim ALG gilt die (Teil-)Arbeitslosmeldung als Antrag – entscheidend ist die rechtzeitige Meldung.
Worum geht’s?
Wer parallel zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hatte und einen verliert, bekommt für den weggefallenen Teil eine Lohnersatzleistung – berechnet wie ALG I (60/67 %) aus dem verlorenen Job.
Wer bekommt Teilarbeitslosengeld?
- Du hattest zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen gleichzeitig und hast eine verloren.
- Die weggefallene Nebenbeschäftigung bestand in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate parallel.
- Du meldest dich teilarbeitslos und suchst eine neue versicherte Stelle.
Wie viel gibt es?
Wie ALG I: 60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettoentgelts aus der weggefallenen Beschäftigung; Dauer 6 Monate.
Werte: 2026
So beantragst du Teilarbeitslosengeld
Zuständig: Agentur für Arbeit
Frist: Teilarbeitslos melden spätestens am ersten Tag nach Jobende.
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Kündigung
- Arbeitsbescheinigung beider Arbeitgeber
- Ausweis
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Agentur für Arbeit (kostenlose Hotline 0800 4 5555 00)
- Erwerbslosenberatung von Gewerkschaften / Arbeitslosenzentren
- Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Arbeitslosengeld
Gut kombinierbar mit: Kindergeld
Endet, sobald Anspruch auf volles ALG I besteht, du mehr als 5 Std./Woche bzw. länger als 2 Wochen anderweitig arbeitest, spätestens nach 1 Jahr.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir