Verletztengeld nach Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit: Bist du nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder wegen einer Berufskrankheit länger krank, zahlt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse 80 % deines Bruttos – höchstens dein Netto.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Wichtig ist, dass der Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall erfasst wird. Ist das unklar oder lehnt die Berufsgenossenschaft ab, kannst du Widerspruch einlegen.
Wurde kein Unfall gemeldet, kannst du ihn formlos selbst bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
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Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Nach einem Unfall bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder bei einer Berufskrankheit ist nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommst du Verletztengeld statt Krankengeld. Es ist höher: 80 % des Regelentgelts, aber nicht mehr als dein Netto. Davon gehen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Ausgezahlt wird es über deine Krankenkasse. Es läuft, bis du wieder arbeiten kannst, Übergangsgeld beginnt oder in der Regel längstens 78 Wochen. Eltern bekommen Kinderpflege-Verletztengeld, wenn ihr verletztes Kind unter 12 betreut werden muss.
Wer bekommt Verletztengeld nach Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit?
- Arbeitsunfall, Wegeunfall oder anerkannte Berufskrankheit
- Du bist deswegen arbeitsunfähig oder kannst wegen der Heilbehandlung nicht ganztags arbeiten
- Unmittelbar davor hattest du Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Lohnersatzleistung (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld)
- Schüler und Studierende nur, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit bezahlt gearbeitet haben
- Unternehmer: nur, wenn freiwillig oder per Satzung versichert; Satzung kann die ersten 13 Wochen ausschließen
Wie viel gibt es?
80 % des Regelentgelts (regelmäßiges Bruttoentgelt, begrenzt auf den 360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes laut Satzung des Trägers), höchstens das Nettoentgelt. Abzüglich Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Selbstständige: Grundlage ist der 360. Teil des Vorjahres-Arbeitseinkommens. Kinderpflege-Verletztengeld: 100 % des ausgefallenen Nettos (begrenzt).
Beispiel: 3.000 € brutto, 2.100 € netto: 80 % von 3.000 € = 2.400 €, gedeckelt auf 2.100 € netto; davon gehen noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
Werte: Rechtsstand November 2026 (§§ 45–47 SGB VII)
So beantragst du Verletztengeld nach Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit
Zuständig: Kein eigener Antrag nötig – Unfallanzeige durch den Arbeitgeber, Behandlung beim Durchgangsarzt; zuständig ist deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, ausgezahlt wird über die Krankenkasse
Frist: Unfall sofort dem Arbeitgeber melden und beim Arzt als Arbeits- oder Wegeunfall angeben.
Rückwirkend: ja, ab dem Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit
Das brauchst du:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (möglichst vom Durchgangsarzt)
- Angaben zum Unfallhergang
- Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers (fordert die Kasse an)
Dauer: Zahlung startet nach Ende der Lohnfortzahlung (meist ab der 7. Woche)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung 0800 6050404
- Betriebsrat/Personalabteilung
- Sozialverbände VdK und SoVD
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Krankengeld
Gut kombinierbar mit: Übergangsgeld während Reha oder beruflicher Reha
Bei Unfallfolgen besteht kein Anspruch auf Krankenkassenleistungen (§ 11 Abs. 5 SGB V). Verletztengeld endet, wenn Übergangsgeld für eine berufliche Reha beginnt. Wer vorher Arbeitslosengeld bezog, bekommt Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes; wer Grundsicherungsgeld bezog, in Höhe des Grundsicherungsgeldes.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir