Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Als Arbeitnehmer/in werden automatisch 1.230 € Werbungskosten im Jahr steuerfrei gestellt – hast du höhere Kosten, lohnt sich die Steuererklärung.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Kommt automatisch
Die 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab – nichts beantragen. Hast du höhere Werbungskosten, trag sie in der Anlage N ein; am einfachsten über Mein ELSTER (Papier geht auch, dann unterschreiben).
Worum geht’s?
Der Pauschbetrag wird schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Er deckt Kosten wie Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice ab. Liegen deine echten Werbungskosten darüber (z. B. lange Pendelstrecke, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung), setzt du alles einzeln an und bekommst Geld zurück.
Wer bekommt Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (auch Ausbildung).
Wie viel gibt es?
Freibetrag 1.230 €/Jahr (Versorgungsbezüge 102 €). Ersparnis bei typischem Grenzsteuersatz 30 % ≈ 369 € – wird automatisch gewährt.
Werte: 2026 (seit 2023 unverändert)
So beantragst du Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Zuständig: automatisch über Lohnsteuer; höhere Kosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N)
Frist: Freiwillige Erklärung bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend: 4 Jahre (Antragsveranlagung)
Das brauchst du:
- Lohnsteuerbescheinigung
- Belege für Werbungskosten
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, Beitrag nach Einkommen)
- ELSTER (kostenlos, Finanzamt)
- Finanzamt-Servicestelle
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen
Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale und Arbeitsmittel wirken erst steuerlich, soweit sie zusammen 1.230 € übersteigen.
Was sich ändert
GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drs. 21/8235, 1. Lesung 08.10.2026) sieht Anhebung auf 1.430 € ab 2027 vor.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir