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Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale 1.230 €)

Als Arbeitnehmer/in werden automatisch 1.230 € Werbungskosten im Jahr steuerfrei gestellt – hast du höhere Kosten, lohnt sich die Steuererklärung.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
369 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
Kurz gesagt

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Als Arbeitnehmer/in werden automatisch 1.230 € Werbungskosten im Jahr steuerfrei gestellt – hast du höhere Kosten, lohnt sich die Steuererklärung.

Höhe
bis 369 € im Jahr
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
automatisch über Lohnsteuer; höhere Kosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N)
Frist
Freiwillige Erklärung bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend
4 Jahre (Antragsveranlagung)
Status
aktiv seit 1990
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Du musst nichts tun – für mehr Erstattung hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder das kostenlose ELSTER.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Kommt automatisch

    Die 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab – nichts beantragen. Hast du höhere Werbungskosten, trag sie in der Anlage N ein; am einfachsten über Mein ELSTER (Papier geht auch, dann unterschreiben).

Worum geht’s?

Der Pauschbetrag wird schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Er deckt Kosten wie Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice ab. Liegen deine echten Werbungskosten darüber (z. B. lange Pendelstrecke, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung), setzt du alles einzeln an und bekommst Geld zurück.

Wer bekommt Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (auch Ausbildung).

Wie viel gibt es?

Freibetrag 1.230 €/Jahr (Versorgungsbezüge 102 €). Ersparnis bei typischem Grenzsteuersatz 30 % ≈ 369 € – wird automatisch gewährt.

Werte: 2026 (seit 2023 unverändert)

So beantragst du Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zuständig: automatisch über Lohnsteuer; höhere Kosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N)

Frist: Freiwillige Erklärung bis 4 Jahre rückwirkend

Rückwirkend: 4 Jahre (Antragsveranlagung)

Das brauchst du:

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Belege für Werbungskosten

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, Beitrag nach Einkommen)
  • ELSTER (kostenlos, Finanzamt)
  • Finanzamt-Servicestelle

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen

Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale und Arbeitsmittel wirken erst steuerlich, soweit sie zusammen 1.230 € übersteigen.

Was sich ändert

GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drs. 21/8235, 1. Lesung 08.10.2026) sieht Anhebung auf 1.430 € ab 2027 vor.

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wie viel Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2026?
Bis 369 € im Jahr. Freibetrag 1.230 €/Jahr (Versorgungsbezüge 102 €). Ersparnis bei typischem Grenzsteuersatz 30 % ≈ 369 € – wird automatisch gewährt.
Wer hat Anspruch auf Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (auch Ausbildung).
Wo beantrage ich Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
automatisch über Lohnsteuer; höhere Kosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N). Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/start
Gibt es Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch rückwirkend?
4 Jahre (Antragsveranlagung)
Kann ich Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen.

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