Homeoffice-Pauschale: Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du 6 € absetzen – bis 1.260 € im Jahr (210 Tage).
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Trag die Zahl deiner Homeoffice-Tage in der Anlage N ein – über Mein ELSTER geht es am schnellsten. Ein Arbeitszimmer brauchst du nicht; die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt erst über 1.230 €.
Worum geht’s?
Die Tagespauschale gilt, wenn du überwiegend zu Hause arbeitest und an dem Tag nicht in die Firma fährst – oder dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (dann auch an Tagen mit Außenterminen). Ein separates Arbeitszimmer brauchst du nicht. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, wirkt also nur, soweit alle Werbungskosten zusammen über 1.230 € liegen.
Wer bekommt Homeoffice-Pauschale?
- Tätigkeit überwiegend in der Wohnung an diesem Tag, keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte (Ausnahme: kein anderer Arbeitsplatz verfügbar).
- Kein gleichzeitiger Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers.
Wie viel gibt es?
6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr; Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz max. ≈ 378 € (nur soweit Werbungskosten insgesamt > 1.230 €).
Werte: seit 2023, 2026 unverändert
So beantragst du Homeoffice-Pauschale
Zuständig: Einkommensteuererklärung (Anlage N)
Frist: Pflicht-/Antragsveranlagung (bis 4 Jahre rückwirkend)
Rückwirkend: 4 Jahre
Das brauchst du:
- Aufstellung der Homeoffice-Tage
- ggf. Bestätigung Arbeitgeber
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, Beitrag nach Einkommen)
- ELSTER (kostenlos, Finanzamt)
- Finanzamt-Servicestelle
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Pendlerpauschale
An einem Tag entweder Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale (außer kein anderer Arbeitsplatz). Wirkt nur über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir