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Bundesstiftung Mutter und Kind – Hilfe für Schwangere in Notlagen

Schwangere in finanzieller Not bekommen über eine Beratungsstelle schnelle Zuschüsse für Erstausstattung, Kinderwagen, Umstandskleidung oder Wohnung.

Kurz gesagt

Bundesstiftung Mutter und Kind: Schwangere in finanzieller Not bekommen über eine Beratungsstelle schnelle Zuschüsse für Erstausstattung, Kinderwagen, Umstandskleidung oder Wohnung.

Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort (Caritas, Diakonie, SkF, AWO, pro familia, donum vitae, Gesundheitsamt)
Frist
Vor der Geburt
Rückwirkend
nein
Status
aktiv seit 1984
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du stellst den Antrag gemeinsam mit einer Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle – sie füllt ihn mit dir aus. Wichtig: vor der Geburt.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Persönlich

    Es gibt kein Formular zum Herunterladen – du stellst den Antrag während der Schwangerschaft gemeinsam mit einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle. Mach früh einen Termin und bring Einkommens- und Leistungsnachweise mit.

Worum geht’s?

Die Stiftung hilft, wenn das Geld in der Schwangerschaft nicht reicht – ergänzend zu anderen Leistungen. Bezahlt wird z. B. Babyausstattung, Umstandskleidung, Möbel, Hilfe bei der Wohnung oder Kinderbetreuung. Wie viel du bekommst, entscheidet die Beratungsstelle nach deiner Lage. Das Geld wird nicht auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet.

Wer bekommt Bundesstiftung Mutter und Kind?

  • Schwanger und in einer finanziellen Notlage
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Andere Leistungen reichen nicht oder kommen nicht rechtzeitig (nachrangig)
  • Antrag vor der Geburt über eine Schwangerschaftsberatungsstelle

Einkommen: Notlage im Einzelfall (keine feste Grenze öffentlich)

Wie viel gibt es?

Individuell nach Notlage und Bedarf; keine öffentlichen Höchstbeträge. In Einzelfällen Zahlungen bis 3 Jahre nach Geburt (z. B. Ausbildung abschließen). Für Gesamtrechnung nicht beziffern.

Werte: 2026

So beantragst du Bundesstiftung Mutter und Kind

Zuständig: Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort (Caritas, Diakonie, SkF, AWO, pro familia, donum vitae, Gesundheitsamt)

Frist: Vor der Geburt

Rückwirkend: nein

Das brauchst du:

  • Mutterpass
  • Einkommens- und Leistungsnachweise
  • Ausweis
  • Mietkosten

Dauer: meist schnell (wenige Wochen)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Schwangerschaftsberatungsstellen (kostenlos, auf Wunsch anonym)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss, Grundsicherungsgeld

Nach Fachwissen nicht auf Grundsicherung/Sozialhilfe/Wohngeld anrechenbar (Stiftungsgesetz) – in geprüften Quellen nicht ausdrücklich bestätigt.

Was sich ändert

Kabinettsbeschluss 22.07.2026: Bundesmittel steigen auf 101 Mio. € ab 2027 und 105 Mio. € ab 2032 (abhängig von Haushaltsgesetz) – mehr Geld im Topf, keine festen Einzelbeträge.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Bundesstiftung Mutter und Kind

Wie viel Bundesstiftung Mutter und Kind gibt es 2026?
Individuell nach Notlage und Bedarf; keine öffentlichen Höchstbeträge. In Einzelfällen Zahlungen bis 3 Jahre nach Geburt (z. B. Ausbildung abschließen). Für Gesamtrechnung nicht beziffern.
Wer hat Anspruch auf Bundesstiftung Mutter und Kind?
Schwanger und in einer finanziellen Notlage. Wohnsitz in Deutschland. Andere Leistungen reichen nicht oder kommen nicht rechtzeitig (nachrangig). Antrag vor der Geburt über eine Schwangerschaftsberatungsstelle.
Wo beantrage ich Bundesstiftung Mutter und Kind?
Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort (Caritas, Diakonie, SkF, AWO, pro familia, donum vitae, Gesundheitsamt).
Gibt es Bundesstiftung Mutter und Kind auch rückwirkend?
nein
Kann ich Bundesstiftung Mutter und Kind mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss, Grundsicherungsgeld.

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