Bundesstiftung Mutter und Kind: Schwangere in finanzieller Not bekommen über eine Beratungsstelle schnelle Zuschüsse für Erstausstattung, Kinderwagen, Umstandskleidung oder Wohnung.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteSchwangerschaftsberatungsstelle finden (Antrag nur über die Beratungsstelle)FormularseiteBundesstiftung Mutter und Kind – offizielle Seite
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Persönlich
Es gibt kein Formular zum Herunterladen – du stellst den Antrag während der Schwangerschaft gemeinsam mit einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle. Mach früh einen Termin und bring Einkommens- und Leistungsnachweise mit.
Worum geht’s?
Die Stiftung hilft, wenn das Geld in der Schwangerschaft nicht reicht – ergänzend zu anderen Leistungen. Bezahlt wird z. B. Babyausstattung, Umstandskleidung, Möbel, Hilfe bei der Wohnung oder Kinderbetreuung. Wie viel du bekommst, entscheidet die Beratungsstelle nach deiner Lage. Das Geld wird nicht auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet.
Wer bekommt Bundesstiftung Mutter und Kind?
- Schwanger und in einer finanziellen Notlage
- Wohnsitz in Deutschland
- Andere Leistungen reichen nicht oder kommen nicht rechtzeitig (nachrangig)
- Antrag vor der Geburt über eine Schwangerschaftsberatungsstelle
Einkommen: Notlage im Einzelfall (keine feste Grenze öffentlich)
Wie viel gibt es?
Individuell nach Notlage und Bedarf; keine öffentlichen Höchstbeträge. In Einzelfällen Zahlungen bis 3 Jahre nach Geburt (z. B. Ausbildung abschließen). Für Gesamtrechnung nicht beziffern.
Werte: 2026
So beantragst du Bundesstiftung Mutter und Kind
Zuständig: Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort (Caritas, Diakonie, SkF, AWO, pro familia, donum vitae, Gesundheitsamt)
Frist: Vor der Geburt
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Mutterpass
- Einkommens- und Leistungsnachweise
- Ausweis
- Mietkosten
Dauer: meist schnell (wenige Wochen)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Schwangerschaftsberatungsstellen (kostenlos, auf Wunsch anonym)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss, Grundsicherungsgeld
Nach Fachwissen nicht auf Grundsicherung/Sozialhilfe/Wohngeld anrechenbar (Stiftungsgesetz) – in geprüften Quellen nicht ausdrücklich bestätigt.
Was sich ändert
Kabinettsbeschluss 22.07.2026: Bundesmittel steigen auf 101 Mio. € ab 2027 und 105 Mio. € ab 2032 (abhängig von Haushaltsgesetz) – mehr Geld im Topf, keine festen Einzelbeträge.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir