BundZuschuss

Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung (für privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen)

Einmalig bis zu 210 € für Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind – plus Arbeitgeberzuschuss.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
210 €max. pro Jahr
210 €einmalig, max.
Kurz gesagt

Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung: Einmalig bis zu 210 € für Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind – plus Arbeitgeberzuschuss.

Höhe
bis 210 € im Jahr, einmalig bis 210 €
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Bundesamt für Soziale Sicherung – Mutterschaftsgeldstelle, Bonn
Frist
Ab Beginn der Schutzfrist; keine ausdrückliche Frist auf BAS-Seite genannt – zeitnah stellen.
Rückwirkend
unklar (keine Angabe)
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag geht online mit BundID – Bescheid kommt digital ins Postfach.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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  2. 2
    Einreichen: Online

    Am besten online mit BundID stellen und das Zeugnis über den Entbindungstermin hochladen. Die Arbeitgeberbescheinigung lässt du frühestens zu Beginn der Schutzfrist ausfüllen, stempeln und unterschreiben; fehlende Unterlagen kannst du per Upload oder E-Mail nachreichen.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓

Worum geht’s?

Bist du privat versichert oder über deinen Partner familienversichert und arbeitest (auch im Minijob), zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einmalig höchstens 210 €. Den großen Teil deines Nettos bekommst du trotzdem: Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss wie bei gesetzlich Versicherten (Netto minus 13 €/Tag).

Wer bekommt Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung?

  • Privat oder familienversichert (nicht selbst GKV-Mitglied) zu Beginn der Schutzfrist
  • Arbeitsverhältnis (auch Minijob) oder zulässige Kündigung während Schwangerschaft/Schutzfrist

Wie viel gibt es?

Einmalbetrag höchstens 210 € für die gesamte Schutzfrist.

Beispiel: Privat versicherte Angestellte: 210 € vom BAS + Arbeitgeberzuschuss (Netto − 13 €/Tag).

Werte: 2026

So beantragst du Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung

Zuständig: Bundesamt für Soziale Sicherung – Mutterschaftsgeldstelle, Bonn

Frist: Ab Beginn der Schutzfrist; keine ausdrückliche Frist auf BAS-Seite genannt – zeitnah stellen.

Rückwirkend: unklar (keine Angabe)

Das brauchst du:

  • Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Nachweis Versicherungsstatus

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • BAS-Hotline 0228 619-0
  • Schwangerschaftsberatungsstellen

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss

Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Elterngeld

Arbeitgeberzuschuss gibt es zusätzlich (Netto minus 13 €/Tag). Private Krankentagegeld-Versicherungen zahlen nur, wenn im Vertrag vorgesehen.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung

Wie viel Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung gibt es 2026?
Bis 210 € im Jahr, einmalig bis 210 €. Einmalbetrag höchstens 210 € für die gesamte Schutzfrist.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung?
Privat oder familienversichert (nicht selbst GKV-Mitglied) zu Beginn der Schutzfrist. Arbeitsverhältnis (auch Minijob) oder zulässige Kündigung während Schwangerschaft/Schutzfrist.
Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung?
Bundesamt für Soziale Sicherung – Mutterschaftsgeldstelle, Bonn. Online-Antrag: https://onlineantrag.mutterschaftsgeld.de/OnlineAntragMGS
Gibt es Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung auch rückwirkend?
unklar (keine Angabe)
Kann ich Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss. Kombinierbar mit: Kindergeld, Elterngeld.

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