Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung: Einmalig bis zu 210 € für Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind – plus Arbeitgeberzuschuss.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Am besten online mit BundID stellen und das Zeugnis über den Entbindungstermin hochladen. Die Arbeitgeberbescheinigung lässt du frühestens zu Beginn der Schutzfrist ausfüllen, stempeln und unterschreiben; fehlende Unterlagen kannst du per Upload oder E-Mail nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Bist du privat versichert oder über deinen Partner familienversichert und arbeitest (auch im Minijob), zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einmalig höchstens 210 €. Den großen Teil deines Nettos bekommst du trotzdem: Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss wie bei gesetzlich Versicherten (Netto minus 13 €/Tag).
Wer bekommt Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung?
- Privat oder familienversichert (nicht selbst GKV-Mitglied) zu Beginn der Schutzfrist
- Arbeitsverhältnis (auch Minijob) oder zulässige Kündigung während Schwangerschaft/Schutzfrist
Wie viel gibt es?
Einmalbetrag höchstens 210 € für die gesamte Schutzfrist.
Beispiel: Privat versicherte Angestellte: 210 € vom BAS + Arbeitgeberzuschuss (Netto − 13 €/Tag).
Werte: 2026
So beantragst du Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung
Zuständig: Bundesamt für Soziale Sicherung – Mutterschaftsgeldstelle, Bonn
Frist: Ab Beginn der Schutzfrist; keine ausdrückliche Frist auf BAS-Seite genannt – zeitnah stellen.
Rückwirkend: unklar (keine Angabe)
Das brauchst du:
- Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag
- Arbeitgeberbescheinigung
- Nachweis Versicherungsstatus
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- BAS-Hotline 0228 619-0
- Schwangerschaftsberatungsstellen
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Elterngeld
Arbeitgeberzuschuss gibt es zusätzlich (Netto minus 13 €/Tag). Private Krankentagegeld-Versicherungen zahlen nur, wenn im Vertrag vorgesehen.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir