Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss: In den Mutterschutzfristen bekommst du dein volles Netto weiter: bis 13 €/Tag von der Krankenkasse, den Rest zahlt der Arbeitgeber.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Schick deiner Krankenkasse ab ca. 7 Wochen vor dem Termin das Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstag (von Ärztin/Hebamme) – viele Kassen akzeptieren den Upload per App. Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du automatisch über die Gehaltsabrechnung, gib dem Arbeitgeber dafür eine Kopie der Bescheinigung.
Ein eigenes Antragsformular ist meist nicht nötig – die Bescheinigung über den Entbindungstermin mit kurzem Anschreiben gilt als Antrag.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Mutterschutz gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder Behinderung des Kindes). In dieser Zeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse höchstens 13 € pro Tag, der Arbeitgeber stockt bis zu deinem bisherigen Netto auf. Seit Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche gestaffelte Schutzfristen.
Wer bekommt Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss?
- Selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Familienversicherung reicht nicht → dann BAS)
- Arbeitsverhältnis (auch Minijob mit eigener GKV-Mitgliedschaft) oder Anspruch auf Krankengeld (z. B. freiwillig versicherte Selbstständige mit Krankengeldwahl)
- Arbeitgeberzuschuss nur für Arbeitnehmerinnen, wenn Netto über 13 €/Tag (ca. 390 €/Monat)
Wie viel gibt es?
Krankenkasse: durchschnittliches Netto der letzten 3 abgerechneten Monate, höchstens 13 € je Kalendertag (≈ 390 €/Monat). Arbeitgeber zahlt die Differenz zum vollen Netto. Ergebnis: 100 % Netto für ca. 14 Wochen (bzw. 18 Wochen). Kein fester Höchstbetrag.
Beispiel: Netto 2.400 €/Monat (80 €/Tag): Krankenkasse 13 €/Tag, Arbeitgeber 67 €/Tag – zusammen weiter 2.400 €.
Werte: 2026 (13 €/Tag seit Jahrzehnten unverändert)
So beantragst du Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss
Zuständig: Eigene Krankenkasse (Mutterschaftsgeld) und Arbeitgeber (Zuschuss, formlos)
Frist: Ab ca. 7 Wochen vor dem Termin mit der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag; nach der Geburt Geburtsbescheinigung nachreichen.
Rückwirkend: ja, innerhalb der Verjährung – besser zeitnah
Das brauchst du:
- Ärztliche/Hebammen-Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag
- Geburtsurkunde/-bescheinigung nach der Geburt
- Entgeltbescheinigung (macht der Arbeitgeber)
Dauer: wenige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Krankenkasse
- Schwangerschaftsberatungsstellen
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Bundesstiftung Mutter und Kind
Wird auf das Elterngeld voll angerechnet (Elterngeldmonate in der Mutterschutzzeit gelten als verbraucht). Selbstständige in der GKV: nur mit Krankengeldanspruch, ohne Arbeitgeberzuschuss.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir