Digitale Pflegeanwendungen: Für zugelassene Pflege-Apps zahlt die Kasse bis 40 € im Monat plus bis 30 € für begleitende Unterstützung.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBfArM: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – Verzeichnis und InfosFormularseiteBMG: Digitale PflegeanwendungenFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Antrag auf Versorgung mit einer DiPA stellst du bei deiner Pflegekasse – es gibt kein bundeseinheitliches Formular. Vorher im BfArM-Verzeichnis prüfen, ob die gewünschte App gelistet ist.
Pflegeversicherungsleistungen gibt es ab Antrag; ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht zunächst.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
DiPA sind vom BfArM geprüfte Apps oder Webanwendungen, die Pflegebedürftigen oder Angehörigen helfen (z. B. Sturzprävention, Gedächtnistraining). Die Pflegekasse übernimmt bis 40 €/Monat und bis 30 €/Monat für ergänzende Unterstützung durch Pflegedienste.
Wer bekommt Digitale Pflegeanwendungen?
- Pflegegrad 1 bis 5
- Häusliche Pflege
- Im DiPA-Verzeichnis gelistete Anwendung
Wie viel gibt es?
DiPA bis 40 €/Monat + ergänzende Unterstützungsleistungen bis 30 €/Monat.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Digitale Pflegeanwendungen
Zuständig: Pflegekasse
Frist: vor Nutzung beantragen
Das brauchst du:
- Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
- Pflegegrad-Bescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir