SozialversicherungGutschein / Sachleistung

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Für zugelassene Pflege-Apps zahlt die Kasse bis 40 € im Monat plus bis 30 € für begleitende Unterstützung.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
70 €max. pro Monat
840 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Digitale Pflegeanwendungen: Für zugelassene Pflege-Apps zahlt die Kasse bis 40 € im Monat plus bis 30 € für begleitende Unterstützung.

Höhe
bis 70 € im Monat
Art
Gutschein / Sachleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Pflegekasse
Frist
vor Nutzung beantragen
Status
aktiv seit 09.06.2021
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Antrag bei der Pflegekasse genügt – die Liste zugelassener DiPA führt das BfArM.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Antrag auf Versorgung mit einer DiPA stellst du bei deiner Pflegekasse – es gibt kein bundeseinheitliches Formular. Vorher im BfArM-Verzeichnis prüfen, ob die gewünschte App gelistet ist.

    Pflegeversicherungsleistungen gibt es ab Antrag; ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht zunächst.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

DiPA sind vom BfArM geprüfte Apps oder Webanwendungen, die Pflegebedürftigen oder Angehörigen helfen (z. B. Sturzprävention, Gedächtnistraining). Die Pflegekasse übernimmt bis 40 €/Monat und bis 30 €/Monat für ergänzende Unterstützung durch Pflegedienste.

Wer bekommt Digitale Pflegeanwendungen?

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Häusliche Pflege
  • Im DiPA-Verzeichnis gelistete Anwendung

Wie viel gibt es?

DiPA bis 40 €/Monat + ergänzende Unterstützungsleistungen bis 30 €/Monat.

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Digitale Pflegeanwendungen

Zuständig: Pflegekasse

Frist: vor Nutzung beantragen

Das brauchst du:

  • Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
  • Pflegegrad-Bescheid

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
  • Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Digitale Pflegeanwendungen

Wie viel Digitale Pflegeanwendungen gibt es 2026?
Bis 70 € im Monat. DiPA bis 40 €/Monat + ergänzende Unterstützungsleistungen bis 30 €/Monat.
Wer hat Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen?
Pflegegrad 1 bis 5. Häusliche Pflege. Im DiPA-Verzeichnis gelistete Anwendung.
Wo beantrage ich Digitale Pflegeanwendungen?
Pflegekasse.

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