SozialversicherungGutschein / Sachleistung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat)

Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat – ab Pflegegrad 1.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
42 €max. pro Monat
504 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat – ab Pflegegrad 1.

Höhe
bis 42 € im Monat
Art
Gutschein / Sachleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Pflegekasse bzw. Lieferant (Apotheke, Sanitätshaus)
Frist
ab Antrag
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Viele Apotheken und Anbieter liefern die Pflegebox monatlich und rechnen direkt ab – nur einmal unterschreiben.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Formular holen

    Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.

  2. 2
    Einreichen: Online

    Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen – meist erledigt das die Apotheke oder das Sanitätshaus, das dich monatlich beliefert. Du musst nur den Antrag unterschreiben.

    Pflegeleistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI) – ein formloser Antrag per Telefon, Mail oder Brief sichert den Monat; das Kassenformular reichst du nach.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse bis 42 € pro Monat. Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) werden meist leihweise gestellt, Zuzahlung max. 25 €.

Wer bekommt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Pflege zu Hause

Wie viel gibt es?

Bis 42 €/Monat für Verbrauchsprodukte; technische Hilfsmittel 100 % (Zuzahlung 10 %, max. 25 €).

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zuständig: Pflegekasse bzw. Lieferant (Apotheke, Sanitätshaus)

Frist: ab Antrag

Das brauchst du:

  • Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
  • Pflegegrad-Bescheid

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
  • Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen

Was sich ändert

Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027: Hilfsmittel sollen in ein gemeinsames Budget mit dem Pflegegeld wandern (Sekundärquelle).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Wie viel Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es 2026?
Bis 42 € im Monat. Bis 42 €/Monat für Verbrauchsprodukte; technische Hilfsmittel 100 % (Zuzahlung 10 %, max. 25 €).
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegegrad 1 bis 5. Pflege zu Hause.
Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegekasse bzw. Lieferant (Apotheke, Sanitätshaus).
Kann ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen.

Passt oft dazu