Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat – ab Pflegegrad 1.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: PflegehilfsmittelFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen – meist erledigt das die Apotheke oder das Sanitätshaus, das dich monatlich beliefert. Du musst nur den Antrag unterschreiben.
Pflegeleistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI) – ein formloser Antrag per Telefon, Mail oder Brief sichert den Monat; das Kassenformular reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse bis 42 € pro Monat. Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) werden meist leihweise gestellt, Zuzahlung max. 25 €.
Wer bekommt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
- Pflegegrad 1 bis 5
- Pflege zu Hause
Wie viel gibt es?
Bis 42 €/Monat für Verbrauchsprodukte; technische Hilfsmittel 100 % (Zuzahlung 10 %, max. 25 €).
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zuständig: Pflegekasse bzw. Lieferant (Apotheke, Sanitätshaus)
Frist: ab Antrag
Das brauchst du:
- Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
- Pflegegrad-Bescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen
Was sich ändert
Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027: Hilfsmittel sollen in ein gemeinsames Budget mit dem Pflegegeld wandern (Sekundärquelle).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir