Entlastungsbetrag 131 €: Jeden Monat 131 € für Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege – schon ab Pflegegrad 1. Nicht genutztes Geld kann man ins nächste Halbjahr mitnehmen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im AlltagFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Kein Extra-Antrag nötig, sobald ein Pflegegrad vorliegt: Rechnungen anerkannter Alltags-/Entlastungsangebote bei der Pflegekasse einreichen (App/Online-Postfach oder Post) oder Abtretung an den Anbieter unterschreiben. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30.06. des Folgejahres.
Erstattung erfolgt gegen Rechnung; einige Kassen nutzen ein eigenes Erstattungsformular, ein formloses Anschreiben mit Belegen genügt meist.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Betreuungsdienst), Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegedienst-Betreuung. Nicht genutzte Beträge können bis 30.06. des Folgejahres nachgeholt werden.
Wer bekommt Entlastungsbetrag 131 €?
- Pflegegrad 1 bis 5
- Häusliche Pflege
- Nach Landesrecht anerkannter Anbieter
Wie viel gibt es?
Bis 131 €/Monat Kostenerstattung, ansparbar (Übertrag bis 30.06. Folgejahr).
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Entlastungsbetrag 131 €
Zuständig: Pflegekasse (Rechnungen einreichen)
Frist: Ansparbetrag bis 30.06. des Folgejahres nutzen
Rückwirkend: bis 30.06. Folgejahr
Das brauchst du:
- Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
- Pflegegrad-Bescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege
Was sich ändert
Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027: Entlastungsbetrag für PG 1 soll entfallen; ab PG 2 Ersatz durch "Sozialraumbudget" (Quellen: bis 175 €/Monat ab 25 Jahren, bis 300 € für Jüngere – Angaben uneinheitlich).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir