SozialversicherungGutschein / Sachleistung

Entlastungsbetrag 131 € (ab Pflegegrad 1)

Jeden Monat 131 € für Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege – schon ab Pflegegrad 1. Nicht genutztes Geld kann man ins nächste Halbjahr mitnehmen.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
131 €max. pro Monat
1.572 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Entlastungsbetrag 131 €: Jeden Monat 131 € für Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege – schon ab Pflegegrad 1. Nicht genutztes Geld kann man ins nächste Halbjahr mitnehmen.

Höhe
bis 131 € im Monat
Art
Gutschein / Sachleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Pflegekasse (Rechnungen einreichen)
Frist
Ansparbetrag bis 30.06. des Folgejahres nutzen
Rückwirkend
bis 30.06. Folgejahr
Status
aktiv seit 01.01.2017
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Rechnung des anerkannten Anbieters einreichen – fertig. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Kein Extra-Antrag nötig, sobald ein Pflegegrad vorliegt: Rechnungen anerkannter Alltags-/Entlastungsangebote bei der Pflegekasse einreichen (App/Online-Postfach oder Post) oder Abtretung an den Anbieter unterschreiben. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30.06. des Folgejahres.

    Erstattung erfolgt gegen Rechnung; einige Kassen nutzen ein eigenes Erstattungsformular, ein formloses Anschreiben mit Belegen genügt meist.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Betreuungsdienst), Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Pflegedienst-Betreuung. Nicht genutzte Beträge können bis 30.06. des Folgejahres nachgeholt werden.

Wer bekommt Entlastungsbetrag 131 €?

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Häusliche Pflege
  • Nach Landesrecht anerkannter Anbieter

Wie viel gibt es?

Bis 131 €/Monat Kostenerstattung, ansparbar (Übertrag bis 30.06. Folgejahr).

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Entlastungsbetrag 131 €

Zuständig: Pflegekasse (Rechnungen einreichen)

Frist: Ansparbetrag bis 30.06. des Folgejahres nutzen

Rückwirkend: bis 30.06. Folgejahr

Das brauchst du:

  • Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
  • Pflegegrad-Bescheid

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
  • Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege

Was sich ändert

Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027: Entlastungsbetrag für PG 1 soll entfallen; ab PG 2 Ersatz durch "Sozialraumbudget" (Quellen: bis 175 €/Monat ab 25 Jahren, bis 300 € für Jüngere – Angaben uneinheitlich).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Entlastungsbetrag 131 €

Wie viel Entlastungsbetrag 131 € gibt es 2026?
Bis 131 € im Monat. Bis 131 €/Monat Kostenerstattung, ansparbar (Übertrag bis 30.06. Folgejahr).
Wer hat Anspruch auf Entlastungsbetrag 131 €?
Pflegegrad 1 bis 5. Häusliche Pflege. Nach Landesrecht anerkannter Anbieter.
Wo beantrage ich Entlastungsbetrag 131 €?
Pflegekasse (Rechnungen einreichen).
Gibt es Entlastungsbetrag 131 € auch rückwirkend?
bis 30.06. Folgejahr
Kann ich Entlastungsbetrag 131 € mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege.

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