SozialversicherungZuschuss

Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (3.539 €)

Wenn die Pflegeperson Urlaub braucht oder krank ist, zahlt die Kasse bis 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
3.539 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: Wenn die Pflegeperson Urlaub braucht oder krank ist, zahlt die Kasse bis 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege.

Höhe
bis 3.539 € im Jahr
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Pflegekasse
Frist
im laufenden Kalenderjahr; Erstattung nach Rechnung
Rückwirkend
Kostenerstattung nach Nachweis
Status
aktiv seit 01.07.2025
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Ein formloser Antrag mit Quittungen reicht – auch nachträglich innerhalb des Jahres.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragst du mit dem Formular deiner Pflegekasse (oft auch per App) – bei Verhinderungspflege kannst du auch nachträglich mit Belegen abrechnen. Bei Kurzzeitpflege rechnet die Einrichtung meist direkt mit der Kasse ab.

    Formfreier Antrag bei der Pflegekasse möglich; Kosten-/Stundennachweise später einreichen.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Seit 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames, flexibles Budget von 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause, z. B. durch Nachbarn oder Pflegedienst) und Kurzzeitpflege (vorübergehend im Heim), je bis zu 8 Wochen. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr nötig. Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird grundsätzlich nur bis zum 2-fachen Pflegegeld erstattet. Das halbe Pflegegeld läuft während der Ersatzpflege weiter.

Wer bekommt Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege?

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • Häusliche Pflege

Wie viel gibt es?

Bis 3.539 €/Kalenderjahr für beide Leistungsarten zusammen; durch nahe Angehörige max. 2 × Pflegegeld (PG2 694 €, PG3 1.198 €, PG4 1.600 €, PG5 1.980 €).

Werte: seit 01.07.2025, unverändert 2026

So beantragst du Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Zuständig: Pflegekasse

Frist: im laufenden Kalenderjahr; Erstattung nach Rechnung

Rückwirkend: Kostenerstattung nach Nachweis

Das brauchst du:

  • Antrag auf Verhinderungs-/Kurzzeitpflege
  • Rechnungen/Quittungen, bei Privatpersonen Bestätigung

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
  • Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Entlastungsbetrag 131 €, Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad

Was sich ändert

Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027: Budget für Akut-/Überbrückungssituationen bis 2.285 €/Jahr (Sekundärquelle).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Wie viel Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege gibt es 2026?
Bis 3.539 € im Jahr. Bis 3.539 €/Kalenderjahr für beide Leistungsarten zusammen; durch nahe Angehörige max. 2 × Pflegegeld (PG2 694 €, PG3 1.198 €, PG4 1.600 €, PG5 1.980 €).
Wer hat Anspruch auf Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege?
Pflegegrad 2 bis 5. Häusliche Pflege.
Wo beantrage ich Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege?
Pflegekasse.
Gibt es Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege auch rückwirkend?
Kostenerstattung nach Nachweis
Kann ich Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Pflegegeld, Entlastungsbetrag 131 €, Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad.

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