Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: Wenn die Pflegeperson Urlaub braucht oder krank ist, zahlt die Kasse bis 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragst du mit dem Formular deiner Pflegekasse (oft auch per App) – bei Verhinderungspflege kannst du auch nachträglich mit Belegen abrechnen. Bei Kurzzeitpflege rechnet die Einrichtung meist direkt mit der Kasse ab.
Formfreier Antrag bei der Pflegekasse möglich; Kosten-/Stundennachweise später einreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Seit 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames, flexibles Budget von 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause, z. B. durch Nachbarn oder Pflegedienst) und Kurzzeitpflege (vorübergehend im Heim), je bis zu 8 Wochen. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr nötig. Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird grundsätzlich nur bis zum 2-fachen Pflegegeld erstattet. Das halbe Pflegegeld läuft während der Ersatzpflege weiter.
Wer bekommt Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege?
- Pflegegrad 2 bis 5
- Häusliche Pflege
Wie viel gibt es?
Bis 3.539 €/Kalenderjahr für beide Leistungsarten zusammen; durch nahe Angehörige max. 2 × Pflegegeld (PG2 694 €, PG3 1.198 €, PG4 1.600 €, PG5 1.980 €).
Werte: seit 01.07.2025, unverändert 2026
So beantragst du Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Zuständig: Pflegekasse
Frist: im laufenden Kalenderjahr; Erstattung nach Rechnung
Rückwirkend: Kostenerstattung nach Nachweis
Das brauchst du:
- Antrag auf Verhinderungs-/Kurzzeitpflege
- Rechnungen/Quittungen, bei Privatpersonen Bestätigung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Entlastungsbetrag 131 €, Kurzzeitpflege der Krankenkasse ohne Pflegegrad
Was sich ändert
Geplant, nicht beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinett 30.09.2026, BT-Drs. 21/8869, 1. Lesung Bundestag KW 45/2026), Start laut Quellen 01.01.2027 bzw. 01.07.2027: Budget für Akut-/Überbrückungssituationen bis 2.285 €/Jahr (Sekundärquelle).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir