Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Wenn du aus medizinischen Gründen teurer essen musst (z. B. Zöliakie), gibt es in der Grundsicherung einen Zuschlag – je nach Krankheit 5 % bis 30 % des Regelbedarfs.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineOnline-Antrag Grundsicherungsgeld (jobcenter.digital, BA-Benutzerkonto/BundID)PDFHauptantrag Grundsicherungsgeld (Jobcenter-HA) Stand 10/2026PDFAnlage MEB – Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (mit ärztlicher Bescheinigung) Stand 10/2026OnlineVeränderung mitteilen (jobcenter.digital, für laufende Bezieher)
- 2Einreichen: Online
Lass die ärztliche Bescheinigung am Ende der Anlage MEB ausfüllen (Erkrankung + Kostform konkret) und reich sie im verschlossenen Umschlag ein – per Post/persönlich oder als Upload in jobcenter.digital. Achtung: In Optionskommunen (kommunale Jobcenter, in NRW z. B. Kreis Minden-Lübbecke) gelten eigene Formulare/Online-Zugänge – jobcenter.digital ist dann nicht dein Weg.
Mehrbedarfe gibt es erst ab dem Monat, in dem das Jobcenter davon erfährt – melde ihn sofort formlos (Postfach/Veränderungsmitteilung oder Brief), Nachweise kannst du nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Mehrbedarf · Word ↓
Worum geht’s?
Richtwerte nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins (Basis RBS 1): Mangelernährung 10 % (56,30 €), Dialyse 5 % (28,15 €), beides 15 % (84,45 €), Zöliakie 20 % (112,60 €), Mukoviszidose 30 % (168,90 €), Schluckstörung mit Andickungsmittel: tatsächliche Kosten. Bei Diabetes, Bluthochdruck oder Laktoseintoleranz gibt es keinen Zuschlag (Vollkost).
Wer bekommt Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung?
- Medizinisch notwendige, kostenaufwändige Ernährung (ärztlich bescheinigt)
- Anspruch auf Grundsicherung / Sozialhilfe
Einkommen: wie Grundsicherung
Vermögen: wie Grundsicherung
Wie viel gibt es?
Prozentsatz laut DV-Empfehlung × Regelbedarf Stufe 1 (563 €).
Beispiel: Zöliakie: 112,60 €/Monat zusätzlich.
Werte: ab 01.01.2026 (Basis RBS 1 = 563 €)
So beantragst du Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Zuständig: Jobcenter bzw. Sozialamt (im Hauptantrag ankreuzen oder formlos nachmelden)
Frist: Ab Antragsmonat – sofort melden, wenn die Voraussetzung eintritt.
Rückwirkend: Nur bis Anfang des Monats der Meldung; vergessene Mehrbedarfe ggf. per Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) nachholen.
Das brauchst du:
- Nachweis der Voraussetzung (z. B. Mutterpass, ärztliches Attest, Bescheid)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- EUTB-Beratung (Behinderung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zuschlag innerhalb der Grundsicherung. Summe der Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, Ernährung) darf den maßgeblichen Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).
Was sich ändert
Prozentual an Regelbedarf gekoppelt – ändert sich mit Regelbedarf 2027 (noch nicht festgesetzt).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir