Mehrbedarf bei Behinderung: Erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe bekommen, erhalten 35 % mehr – bis 197,05 € im Monat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineOnline-Antrag Grundsicherungsgeld (jobcenter.digital, BA-Benutzerkonto/BundID)PDFHauptantrag Grundsicherungsgeld (Jobcenter-HA) Stand 10/2026OnlineVeränderung mitteilen (jobcenter.digital, für laufende Bezieher)FormularseiteDownload-Center: Formulare Grundsicherungsgeld (Hauptantrag + alle Anlagen)
- 2Einreichen: Online
Im Hauptantrag Fragen 45/46 (Behinderung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ankreuzen und den Bewilligungsbescheid der Reha-Leistung beilegen; laufende Bezieher melden den Bescheid über „Veränderung mitteilen“ in jobcenter.digital. Achtung: In Optionskommunen (kommunale Jobcenter, in NRW z. B. Kreis Minden-Lübbecke) gelten eigene Formulare/Online-Zugänge – jobcenter.digital ist dann nicht dein Weg.
Mehrbedarfe gibt es erst ab dem Monat, in dem das Jobcenter davon erfährt – melde ihn sofort formlos (Postfach/Veränderungsmitteilung oder Brief), Nachweise kannst du nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Mehrbedarf · Word ↓
Worum geht’s?
Der Zuschlag gilt, solange du z. B. eine Reha-/Ausbildungsmaßnahme, Umschulung oder Eingliederungshilfe zur Schulbildung/Ausbildung bekommst – und noch eine angemessene Übergangszeit danach. In der Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter gibt es zusätzlich 17 % für Menschen mit Merkzeichen G oder aG.
Wer bekommt Mehrbedarf bei Behinderung?
- Erwerbsfähig mit Behinderung
- Du bekommst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe (Schule/Ausbildung)
- Anspruch auf Grundsicherungsgeld
Einkommen: wie Grundsicherung
Vermögen: wie Grundsicherung
Wie viel gibt es?
35 % von 563 € = 197,05 € (RBS 1).
Beispiel: Umschülerin mit Behinderung: 563 € + 197,05 €.
Werte: ab 01.01.2026 (Basis RBS 1 = 563 €)
So beantragst du Mehrbedarf bei Behinderung
Zuständig: Jobcenter bzw. Sozialamt (im Hauptantrag ankreuzen oder formlos nachmelden)
Frist: Ab Antragsmonat – sofort melden, wenn die Voraussetzung eintritt.
Rückwirkend: Nur bis Anfang des Monats der Meldung; vergessene Mehrbedarfe ggf. per Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) nachholen.
Das brauchst du:
- Nachweis der Voraussetzung (z. B. Mutterpass, ärztliches Attest, Bescheid)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- EUTB-Beratung (Behinderung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zuschlag innerhalb der Grundsicherung. Summe der Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, Ernährung) darf den maßgeblichen Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).
Was sich ändert
Prozentual an Regelbedarf gekoppelt – ändert sich mit Regelbedarf 2027 (noch nicht festgesetzt).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir