Mehrbedarf in der Schwangerschaft: Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es in der Grundsicherung 17 % mehr – rund 95,71 € im Monat (Alleinstehende).
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Im Hauptantrag Frage 36 („schwanger“) ankreuzen und Mutterpass-Kopie mit errechnetem Termin beilegen (ab der 13. SSW); laufende Bezieher schicken die Kopie über „Veränderung mitteilen“/Postfach. Bist du nicht verheiratet, kommt die Anlage UH2 dazu. Achtung: In Optionskommunen (kommunale Jobcenter, in NRW z. B. Kreis Minden-Lübbecke) gelten eigene Formulare/Online-Zugänge – jobcenter.digital ist dann nicht dein Weg.
Mehrbedarfe gibt es erst ab dem Monat, in dem das Jobcenter davon erfährt – melde ihn sofort formlos (Postfach/Veränderungsmitteilung oder Brief), Nachweise kannst du nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Mehrbedarf · Word ↓
Worum geht’s?
Schwangere haben mehr Kosten (Ernährung, Kleidung). Von der 13. Woche bis zum Ende des Entbindungsmonats erhöht sich der Regelbedarf um 17 %. Bei Partnerinnen (RBS 2) sind es 86,02 €.
Wer bekommt Mehrbedarf in der Schwangerschaft?
- Schwangerschaft ab der 13. Woche
- Anspruch auf Grundsicherung / Sozialhilfe
Einkommen: wie Grundsicherung
Vermögen: wie Grundsicherung
Wie viel gibt es?
17 % des maßgeblichen Regelbedarfs: RBS 1 → 95,71 €; RBS 2 → 86,02 €.
Beispiel: Schwangere in der 20. Woche, alleinstehend: 563 € + 95,71 €.
Werte: ab 01.01.2026 (Basis RBS 1 = 563 €)
So beantragst du Mehrbedarf in der Schwangerschaft
Zuständig: Jobcenter bzw. Sozialamt (im Hauptantrag ankreuzen oder formlos nachmelden)
Frist: Ab Antragsmonat – sofort melden, wenn die Voraussetzung eintritt.
Rückwirkend: Nur bis Anfang des Monats der Meldung; vergessene Mehrbedarfe ggf. per Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) nachholen.
Das brauchst du:
- Nachweis der Voraussetzung (z. B. Mutterpass, ärztliches Attest, Bescheid)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- EUTB-Beratung (Behinderung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zuschlag innerhalb der Grundsicherung. Summe der Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, Ernährung) darf den maßgeblichen Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).
Was sich ändert
Prozentual an Regelbedarf gekoppelt – ändert sich mit Regelbedarf 2027 (noch nicht festgesetzt).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir