Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung: Wird dein Warmwasser in der Wohnung mit Strom erzeugt (Boiler, Durchlauferhitzer), gibt es einen kleinen Zuschlag: 2,3 % des Regelbedarfs, bei Alleinstehenden 12,95 €.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Kreuz in der Anlage KDU (Frage 28/29) „dezentral“ an (Boiler/Durchlauferhitzer) und leg einen Nachweis bei, z. B. den Mietvertrag-Abschnitt oder Vermieterbestätigung – dann wird der Mehrbedarf automatisch berechnet. Achtung: In Optionskommunen (kommunale Jobcenter, in NRW z. B. Kreis Minden-Lübbecke) gelten eigene Formulare/Online-Zugänge – jobcenter.digital ist dann nicht dein Weg.
Mehrbedarfe gibt es erst ab dem Monat, in dem das Jobcenter davon erfährt – melde ihn sofort formlos (Postfach/Veränderungsmitteilung oder Brief), Nachweise kannst du nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Mehrbedarf · Word ↓
Worum geht’s?
Wenn Warmwasser nicht über die Heizung läuft, sondern über ein Gerät in der Wohnung, zahlst du es über die Stromrechnung. Dafür gibt es je Person einen Pauschalzuschlag: Erwachsene 2,3 %, Jugendliche 14–17 1,4 %, Kinder 6–13 1,2 %, Kinder bis 5 0,8 % des jeweiligen Regelbedarfs.
Wer bekommt Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung?
- Warmwasser wird in der Wohnung dezentral erzeugt
- Anspruch auf Grundsicherung / Sozialhilfe
Einkommen: wie Grundsicherung
Vermögen: wie Grundsicherung
Wie viel gibt es?
RBS 1: 2,3 % × 563 € = 12,95 €; RBS 2: 11,64 €; RBS 4: 1,4 % × 471 € = 6,59 €; RBS 5: 1,2 % × 390 € = 4,68 €; RBS 6: 0,8 % × 357 € = 2,86 €.
Beispiel: Paar mit Durchlauferhitzer: 2 × 11,64 € = 23,28 €.
Werte: ab 01.01.2026 (Basis RBS 1 = 563 €)
So beantragst du Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung
Zuständig: Jobcenter bzw. Sozialamt (im Hauptantrag ankreuzen oder formlos nachmelden)
Frist: Ab Antragsmonat – sofort melden, wenn die Voraussetzung eintritt.
Rückwirkend: Nur bis Anfang des Monats der Meldung; vergessene Mehrbedarfe ggf. per Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) nachholen.
Das brauchst du:
- Nachweis der Voraussetzung (z. B. Mutterpass, ärztliches Attest, Bescheid)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- EUTB-Beratung (Behinderung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zuschlag innerhalb der Grundsicherung. Summe der Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, Ernährung) darf den maßgeblichen Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).
Was sich ändert
Prozentual an Regelbedarf gekoppelt – ändert sich mit Regelbedarf 2027 (noch nicht festgesetzt).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir