SozialversicherungBefreiung / Rabatt

Künstlersozialversicherung (KSK)

Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung nur etwa die Hälfte der Beiträge – den Rest trägt die Künstlersozialkasse.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
50 %Fördersatz
Kurz gesagt

Künstlersozialversicherung: Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung nur etwa die Hälfte der Beiträge – den Rest trägt die Künstlersozialkasse.

Höhe
50 % der Kosten
Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Künstlersozialkasse, 26380 Wilhelmshaven
Frist
Keine Frist, aber: Die Versicherung beginnt frühestens mit dem Tag, an dem deine Meldung bei der KSK eingeht. Für die Zeit davor gibt es keinen Schutz und keine Beitragsentlastung – also so früh wie möglich melden.
Rückwirkend
nein (frühestens ab Eingang der Meldung)
Status
aktiv seit 1983
Stand
03.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Deine Auftraggeber zahlen die Künstlersozialabgabe sowieso, egal ob du bei der KSK bist. Du hast also keinen Nachteil im Wettbewerb. Berufsverbände und die KSK selbst (Telefon 04421 7543-5900) helfen beim Fragebogen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Per Post

    Die erste Meldung kannst du über das Online-Formular der KSK abschicken – damit ist der Kontakt aufgenommen. Den ausgefüllten Fragebogen mit allen Nachweisen musst du laut KSK ausschließlich per Post schicken.

    Die Versicherung beginnt mit Eingang der Meldung. Eine kurze Meldung (Online-Formular oder Brief) sichert den Beginn; den Fragebogen und die Nachweise reichst du dann nach.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

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Worum geht’s?

Wenn du selbstständig und hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch arbeitest (z. B. Musik, Schauspiel, bildende Kunst, Grafikdesign, Schreiben, Journalismus), bist du über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichert. Du zahlst nur etwa die Hälfte der Beiträge, wie Angestellte. Die andere Hälfte kommt aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und einem Zuschuss des Bundes. Die Beiträge richten sich nach deinem geschätzten Jahresgewinn aus der künstlerischen Arbeit. Du hast den vollen gesetzlichen Schutz, auch Anspruch auf Krankengeld. Wer sich nicht meldet, verschenkt diesen Vorteil: Die Versicherung beginnt erst, wenn du dich bei der KSK anmeldest.

Wer bekommt Künstlersozialversicherung?

  • Du arbeitest selbstständig als Künstlerin/Künstler (Musik, darstellende oder bildende Kunst, auch Lehre) oder als Publizistin/Publizist (z. B. Schriftsteller, Journalist)
  • Die Tätigkeit ist erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend – in der Regel dein Hauptberuf
  • Dein voraussichtlicher Jahresgewinn aus dieser Tätigkeit liegt über 3.900 € (325 € im Monat)
  • Ausnahme Berufsanfänger: In den ersten drei Jahren bist du auch mit weniger Einkommen versichert
  • Du unterschreitest die 3.900-€-Grenze höchstens zweimal in sechs Jahren, sonst endet die Versicherungspflicht
  • Du beschäftigst für diese Tätigkeit höchstens eine sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft (Azubis und Minijobber zählen nicht)

Einkommen: Mindestens 3.900 € Arbeitseinkommen (Gewinn) im Jahr aus der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit; gilt nicht für Berufsanfänger in den ersten 3 Jahren. Keine Obergrenze für die Versicherung selbst; Beiträge zur Rentenversicherung höchstens bis 101.400 €, zur Kranken-/Pflegeversicherung bis 69.750 € Jahreseinkommen (2026).

Wie viel gibt es?

Grundlage ist dein geschätzter Jahresgewinn aus der künstlerischen/publizistischen Arbeit. Du zahlst davon 2026: 9,3 % für die Rente, 7,3 % für die Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse, 1,8 % für die Pflegeversicherung (2,4 % ohne Kinder; ab dem 2. Kind unter 25 jeweils 0,25 Prozentpunkte weniger). Die andere Hälfte der Beiträge übernimmt die KSK. Mindestbeiträge (2026, dein Anteil): Rente 30,23 €, Kranken 48,12 € (+ halber Zusatzbeitrag), Pflege 15,82 € ohne / 11,86 € mit Kind im Monat.

Beispiel: Bei 10.000 € geschätztem Jahresgewinn zahlst du 2026 rund 158,33 € im Monat (ohne Kind) bzw. 153,33 € (mit Kind), plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse. Etwa gleich viel legt die KSK dazu.

Werte: 2026 (KSK-Informationsschrift Aktuelle Werte, Stand 12.2025)

So beantragst du Künstlersozialversicherung

Zuständig: Künstlersozialkasse, 26380 Wilhelmshaven

Frist: Keine Frist, aber: Die Versicherung beginnt frühestens mit dem Tag, an dem deine Meldung bei der KSK eingeht. Für die Zeit davor gibt es keinen Schutz und keine Beitragsentlastung – also so früh wie möglich melden.

Rückwirkend: nein (frühestens ab Eingang der Meldung)

Das brauchst du:

  • Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht (mit Anlagen aus dem Anmeldepaket)
  • Tätigkeitsnachweise: Verträge, Rechnungen, Belege über ausgeführte Arbeiten, Kritiken, Zeitungsausschnitte, Mitgliedschaft im Berufsverband
  • Nachweis zur Gewerbe-/Freiberufler-Anmeldung beim Finanzamt
  • Schätzung deines Jahresgewinns (z. B. auf Basis des letzten Steuerbescheids)
  • Angaben zur Krankenkasse

Dauer: einige Wochen bis Monate (Prüfung anhand der Nachweise)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Künstlersozialkasse – Telefon 04421 7543-5900
  • Kostenlose Webseminare der KSK (kuenstlersozialkasse.de, Service und Medien)
  • Künstlerische Berufsverbände (z. B. für Musik, bildende Kunst, Journalismus) – meist für Mitglieder

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Krankengeld, Riester-Zulagen

Über die KSK rentenversicherte Künstler haben Anspruch auf die Riester-Zulage. Krankengeld gibt es auch als Selbstständige/r, normalerweise ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (früher nur über einen Wahltarif der Krankenkasse). Berufsanfänger und Gutverdienende können sich zugunsten einer privaten Krankenversicherung befreien lassen und bekommen dann einen Beitragszuschuss der KSK; in der Rentenversicherung gibt es keine Befreiung.

Was sich ändert

Mindest- und Höchstbeiträge ändern sich jedes Jahr zum 1. Januar mit den Rechengrößen der Sozialversicherung (für 2027 steigt die Bezugsgröße laut Verordnungsentwurf, BR-Drs. 576/26). Die 3.900-€-Grenze steht im Gesetz (§ 3 KSVG) und ist nicht dynamisch. KSK-Werte für 2027 am 03.11.2026 nicht geprüft.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Künstlersozialversicherung

Wie viel Künstlersozialversicherung gibt es 2026?
50 % der Kosten. Grundlage ist dein geschätzter Jahresgewinn aus der künstlerischen/publizistischen Arbeit. Du zahlst davon 2026: 9,3 % für die Rente, 7,3 % für die Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse, 1,8 % für die Pflegeversicherung (2,4 % ohne Kinder; ab dem 2. Kind unter 25 jeweils 0,25 Prozentpunkte weniger). Die andere Hälfte der Beiträge übernimmt die KSK. Mindestbeiträge (2026, dein Anteil): Rente 30,23 €, Kranken 48,12 € (+ halber Zusatzbeitrag), Pflege 15,82 € ohne / 11,86 € mit Kind im Monat.
Wer hat Anspruch auf Künstlersozialversicherung?
Du arbeitest selbstständig als Künstlerin/Künstler (Musik, darstellende oder bildende Kunst, auch Lehre) oder als Publizistin/Publizist (z. B. Schriftsteller, Journalist). Die Tätigkeit ist erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend – in der Regel dein Hauptberuf. Dein voraussichtlicher Jahresgewinn aus dieser Tätigkeit liegt über 3.900 € (325 € im Monat). Ausnahme Berufsanfänger: In den ersten drei Jahren bist du auch mit weniger Einkommen versichert. Du unterschreitest die 3.900-€-Grenze höchstens zweimal in sechs Jahren, sonst endet die Versicherungspflicht. Du beschäftigst für diese Tätigkeit höchstens eine sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft (Azubis und Minijobber zählen nicht).
Wo beantrage ich Künstlersozialversicherung?
Künstlersozialkasse, 26380 Wilhelmshaven. Online-Antrag: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/anmeldung
Gibt es Künstlersozialversicherung auch rückwirkend?
nein (frühestens ab Eingang der Meldung)
Kann ich Künstlersozialversicherung mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Krankengeld, Riester-Zulagen.

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