Künstlersozialversicherung: Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung nur etwa die Hälfte der Beiträge – den Rest trägt die Künstlersozialkasse.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Per Post
Die erste Meldung kannst du über das Online-Formular der KSK abschicken – damit ist der Kontakt aufgenommen. Den ausgefüllten Fragebogen mit allen Nachweisen musst du laut KSK ausschließlich per Post schicken.
Die Versicherung beginnt mit Eingang der Meldung. Eine kurze Meldung (Online-Formular oder Brief) sichert den Beginn; den Fragebogen und die Nachweise reichst du dann nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
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Worum geht’s?
Wenn du selbstständig und hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch arbeitest (z. B. Musik, Schauspiel, bildende Kunst, Grafikdesign, Schreiben, Journalismus), bist du über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichert. Du zahlst nur etwa die Hälfte der Beiträge, wie Angestellte. Die andere Hälfte kommt aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und einem Zuschuss des Bundes. Die Beiträge richten sich nach deinem geschätzten Jahresgewinn aus der künstlerischen Arbeit. Du hast den vollen gesetzlichen Schutz, auch Anspruch auf Krankengeld. Wer sich nicht meldet, verschenkt diesen Vorteil: Die Versicherung beginnt erst, wenn du dich bei der KSK anmeldest.
Wer bekommt Künstlersozialversicherung?
- Du arbeitest selbstständig als Künstlerin/Künstler (Musik, darstellende oder bildende Kunst, auch Lehre) oder als Publizistin/Publizist (z. B. Schriftsteller, Journalist)
- Die Tätigkeit ist erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend – in der Regel dein Hauptberuf
- Dein voraussichtlicher Jahresgewinn aus dieser Tätigkeit liegt über 3.900 € (325 € im Monat)
- Ausnahme Berufsanfänger: In den ersten drei Jahren bist du auch mit weniger Einkommen versichert
- Du unterschreitest die 3.900-€-Grenze höchstens zweimal in sechs Jahren, sonst endet die Versicherungspflicht
- Du beschäftigst für diese Tätigkeit höchstens eine sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft (Azubis und Minijobber zählen nicht)
Einkommen: Mindestens 3.900 € Arbeitseinkommen (Gewinn) im Jahr aus der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit; gilt nicht für Berufsanfänger in den ersten 3 Jahren. Keine Obergrenze für die Versicherung selbst; Beiträge zur Rentenversicherung höchstens bis 101.400 €, zur Kranken-/Pflegeversicherung bis 69.750 € Jahreseinkommen (2026).
Wie viel gibt es?
Grundlage ist dein geschätzter Jahresgewinn aus der künstlerischen/publizistischen Arbeit. Du zahlst davon 2026: 9,3 % für die Rente, 7,3 % für die Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse, 1,8 % für die Pflegeversicherung (2,4 % ohne Kinder; ab dem 2. Kind unter 25 jeweils 0,25 Prozentpunkte weniger). Die andere Hälfte der Beiträge übernimmt die KSK. Mindestbeiträge (2026, dein Anteil): Rente 30,23 €, Kranken 48,12 € (+ halber Zusatzbeitrag), Pflege 15,82 € ohne / 11,86 € mit Kind im Monat.
Beispiel: Bei 10.000 € geschätztem Jahresgewinn zahlst du 2026 rund 158,33 € im Monat (ohne Kind) bzw. 153,33 € (mit Kind), plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse. Etwa gleich viel legt die KSK dazu.
Werte: 2026 (KSK-Informationsschrift Aktuelle Werte, Stand 12.2025)
So beantragst du Künstlersozialversicherung
Zuständig: Künstlersozialkasse, 26380 Wilhelmshaven
Frist: Keine Frist, aber: Die Versicherung beginnt frühestens mit dem Tag, an dem deine Meldung bei der KSK eingeht. Für die Zeit davor gibt es keinen Schutz und keine Beitragsentlastung – also so früh wie möglich melden.
Rückwirkend: nein (frühestens ab Eingang der Meldung)
Das brauchst du:
- Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht (mit Anlagen aus dem Anmeldepaket)
- Tätigkeitsnachweise: Verträge, Rechnungen, Belege über ausgeführte Arbeiten, Kritiken, Zeitungsausschnitte, Mitgliedschaft im Berufsverband
- Nachweis zur Gewerbe-/Freiberufler-Anmeldung beim Finanzamt
- Schätzung deines Jahresgewinns (z. B. auf Basis des letzten Steuerbescheids)
- Angaben zur Krankenkasse
Dauer: einige Wochen bis Monate (Prüfung anhand der Nachweise)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Künstlersozialkasse – Telefon 04421 7543-5900
- Kostenlose Webseminare der KSK (kuenstlersozialkasse.de, Service und Medien)
- Künstlerische Berufsverbände (z. B. für Musik, bildende Kunst, Journalismus) – meist für Mitglieder
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Krankengeld, Riester-Zulagen
Über die KSK rentenversicherte Künstler haben Anspruch auf die Riester-Zulage. Krankengeld gibt es auch als Selbstständige/r, normalerweise ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (früher nur über einen Wahltarif der Krankenkasse). Berufsanfänger und Gutverdienende können sich zugunsten einer privaten Krankenversicherung befreien lassen und bekommen dann einen Beitragszuschuss der KSK; in der Rentenversicherung gibt es keine Befreiung.
Was sich ändert
Mindest- und Höchstbeiträge ändern sich jedes Jahr zum 1. Januar mit den Rechengrößen der Sozialversicherung (für 2027 steigt die Bezugsgröße laut Verordnungsentwurf, BR-Drs. 576/26). Die 3.900-€-Grenze steht im Gesetz (§ 3 KSVG) und ist nicht dynamisch. KSK-Werte für 2027 am 03.11.2026 nicht geprüft.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir