SozialversicherungVersicherungsleistung

Kurzarbeitergeld

Muss dein Betrieb vorübergehend Arbeit kürzen, gleicht die Arbeitsagentur 60 % (mit Kind 67 %) deines ausgefallenen Nettolohns aus – 2026 bis zu 24 Monate.

Kurz gesagt

Kurzarbeitergeld: Muss dein Betrieb vorübergehend Arbeit kürzen, gleicht die Arbeitsagentur 60 % (mit Kind 67 %) deines ausgefallenen Nettolohns aus – 2026 bis zu 24 Monate.

Art
Versicherungsleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Arbeitgeber zeigt Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an
Frist
Antrag durch Arbeitgeber nachträglich innerhalb von 3 Monaten nach Ende des jeweiligen Monats.
Rückwirkend
Ja, durch Arbeitgeber (Ausschlussfrist 3 Monate)
Status
aktiv seit 1910
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du musst selbst nichts beantragen – das macht dein Arbeitgeber, das Geld kommt mit dem Lohn.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Über den Arbeitgeber

    Du musst selbst nichts beantragen – dein Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an und rechnet das Kurzarbeitergeld mit dem Lohn ab. Prüf deine Abrechnung und frag nach, wenn Kinder-Satz (67 %) fehlt.

Worum geht’s?

Bei vorübergehendem Arbeitsausfall (z. B. Auftragsmangel) meldet dein Arbeitgeber Kurzarbeit an. Du behältst deinen Job und bekommst für die ausgefallenen Stunden Kurzarbeitergeld über die Lohnabrechnung. Eine Verordnung erlaubt bis Ende 2026 eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten (normal: 12).

Wer bekommt Kurzarbeitergeld?

  • Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt (nicht Minijob, nicht Azubi in der Regel).
  • Dein Arbeitgeber hat erheblichen, vorübergehenden Arbeitsausfall bei der Agentur angezeigt (mind. 1/3 der Beschäftigten mit >10 % Entgeltausfall).
  • Dein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt.

Wie viel gibt es?

60 % (kinderlos) bzw. 67 % (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt, max. bis zur BBG 8.450 €/Monat.

Beispiel: Netto normal 2.400 €, durch Kurzarbeit 1.600 €: Kurzarbeitergeld ca. 480 € (60 % von 800 €).

Werte: 2026

So beantragst du Kurzarbeitergeld

Zuständig: Arbeitgeber zeigt Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an

Frist: Antrag durch Arbeitgeber nachträglich innerhalb von 3 Monaten nach Ende des jeweiligen Monats.

Rückwirkend: Ja, durch Arbeitgeber (Ausschlussfrist 3 Monate)

Das brauchst du:

  • Für dich: keine – nur ggf. Kinder-Nachweis an Arbeitgeber für 67 %

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Betriebsrat
  • Gewerkschaft
  • Agentur für Arbeit

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Arbeitslosengeld

Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Wohngeld

Nebenjob, den du während der Kurzarbeit neu aufnimmst, wird grundsätzlich angerechnet. Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (Steuererklärung Pflicht).

Was sich ändert

Die Verordnung über 24 Monate Bezugsdauer gilt bis 31.12.2026; ab 01.01.2027 gilt wieder die gesetzliche Bezugsdauer von 12 Monaten, sofern nicht erneut verlängert.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kurzarbeitergeld

Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es 2026?
60 % (kinderlos) bzw. 67 % (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt, max. bis zur BBG 8.450 €/Monat.
Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt (nicht Minijob, nicht Azubi in der Regel). Dein Arbeitgeber hat erheblichen, vorübergehenden Arbeitsausfall bei der Agentur angezeigt (mind. 1/3 der Beschäftigten mit >10 % Entgeltausfall). Dein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt.
Wo beantrage ich Kurzarbeitergeld?
Arbeitgeber zeigt Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an. Online-Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Gibt es Kurzarbeitergeld auch rückwirkend?
Ja, durch Arbeitgeber (Ausschlussfrist 3 Monate)
Kann ich Kurzarbeitergeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Arbeitslosengeld. Kombinierbar mit: Kindergeld, Wohngeld.

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