SozialversicherungGutschein / Sachleistung

Geförderte Umschulung (neuer Berufsabschluss)

Eine Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung in einem neuen Beruf – mit Bildungsgutschein komplett bezahlt, plus 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und bis zu 2.500 € Prämien.

Kurz gesagt

Geförderte Umschulung: Eine Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung in einem neuen Beruf – mit Bildungsgutschein komplett bezahlt, plus 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und bis zu 2.500 € Prämien.

Art
Gutschein / Sachleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Agentur für Arbeit / Jobcenter
Frist
Vor Beginn
Rückwirkend
Nein
Status
aktiv seit 01.01.2003
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du bist nicht zu alt dafür – viele schulen mit 40 oder 50 noch um. Die Beratung ist kostenlos.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Über Agentur oder Jobcenter läuft die Umschulung per Bildungsgutschein – vorher beraten lassen, dann beim zertifizierten Träger einlösen. Musst du aus gesundheitlichen Gründen umschulen, stell den Reha-Antrag G0100 bei der Rentenversicherung (unterschrieben).

    Ein formloser schriftlicher Antrag vor Beginn sichert dein Anliegen; über die Förderung wird nach Beratung entschieden.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Wenn du in deinem alten Beruf keine Chance mehr hast (oder nie einen Abschluss gemacht hast), kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter eine Umschulung zum anerkannten Berufsabschluss finanzieren – meist in rund 2/3 der normalen Ausbildungszeit. Während der Umschulung erhältst du ALG I bzw. Grundsicherung weiter, zusätzlich 150 €/Monat Weiterbildungsgeld und Prämien für bestandene Prüfungen. Auch Rentenversicherung (Reha) oder Berufsgenossenschaft fördern Umschulungen bei gesundheitlichen Gründen.

Wer bekommt Geförderte Umschulung?

  • Du hast keinen verwertbaren Berufsabschluss oder kannst deinen Beruf nicht mehr ausüben.
  • Arbeitslosigkeit droht oder besteht.
  • Eignung für den neuen Beruf (ggf. Test).

Wie viel gibt es?

Kostenübernahme wie Bildungsgutschein; Geldleistungen separat (weiterbildungsgeld, weiterbildungspraemie).

Werte: 2026

So beantragst du Geförderte Umschulung

Zuständig: Agentur für Arbeit / Jobcenter

Frist: Vor Beginn

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Lebenslauf, Zeugnisse
  • Angebot eines zugelassenen Umschulungsträgers
  • ggf. ärztliche Unterlagen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit (Berufsberatung im Erwerbsleben)
  • Infotelefon Weiterbildungsberatung des Bundes 030 2017 9090
  • Beratung zur beruflichen Entwicklung NRW (kostenlos)

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Aufstiegs-BAföG

Gut kombinierbar mit: Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie

Wird über den Bildungsgutschein abgewickelt – Geldwerte stecken in weiterbildungsgeld und weiterbildungspraemie.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Geförderte Umschulung

Wie viel Geförderte Umschulung gibt es 2026?
Kostenübernahme wie Bildungsgutschein; Geldleistungen separat (weiterbildungsgeld, weiterbildungspraemie).
Wer hat Anspruch auf Geförderte Umschulung?
Du hast keinen verwertbaren Berufsabschluss oder kannst deinen Beruf nicht mehr ausüben. Arbeitslosigkeit droht oder besteht. Eignung für den neuen Beruf (ggf. Test).
Wo beantrage ich Geförderte Umschulung?
Agentur für Arbeit / Jobcenter. Online-Antrag: https://web.arbeitsagentur.de/fbwo/fbwo-ui/pd/anfrage
Gibt es Geförderte Umschulung auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Geförderte Umschulung mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Aufstiegs-BAföG. Kombinierbar mit: Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie.

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