Wohngruppenzuschlag: Wer in einer ambulant betreuten Pflege-WG lebt, bekommt zusätzlich 224 € im Monat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Pflege-Wohngemeinschaften und alternative WohnformenFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung bei der Pflegekasse beantragen; beizulegen sind meist WG-Vertrag/Mietvertrag und Nachweis über die beauftragte Präsenzkraft.
Pflegeleistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI) – ein formloser Antrag per Telefon, Mail oder Brief sichert den Monat; das Kassenformular reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Für Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen (mind. 3 Pflegebedürftige, Präsenzkraft) zahlt die Pflegekasse 224 €/Monat extra. Für die Gründung einer solchen WG gibt es einmalig bis 2.613 € pro Person (max. 10.452 € je WG) für altersgerechten Umbau.
Wer bekommt Wohngruppenzuschlag?
- Pflegegrad 1 bis 5
- Leben in ambulant betreuter Wohngruppe mit Präsenzkraft
Wie viel gibt es?
224 €/Monat; Anschubfinanzierung einmalig bis 2.613 €/Person, max. 10.452 €/WG.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Wohngruppenzuschlag
Zuständig: Pflegekasse
Frist: ab Antrag
Das brauchst du:
- Antrag bei der Pflegekasse (formlos/telefonisch möglich)
- Pflegegrad-Bescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag 131 €
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir