Zahnersatz: Bei geringem Einkommen zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung beim Zahnersatz komplett – ohne Eigenanteil.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Zahnärztliche Behandlung (inkl. Härtefallregelung Zahnersatz)FormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt mit Einkommensnachweisen (bzw. Bürgergeld-/Grundsicherungs-/BAföG-Bescheid) bei der Krankenkasse einreichen – vor Behandlungsbeginn. Viele Kassen haben dafür einen Einkommensfragebogen.
Ein formloser Härtefallantrag mit HKP und Nachweisen genügt.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Wer 2026 brutto max. 1.582 € im Monat hat (mit 1 Angehörigen 2.175,25 €, je weiterer +395,50 €) oder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG bekommt, erhält den doppelten Festzuschuss – also 100 % der Regelversorgung. Knapp darüber gilt eine gleitende Härtefallregelung. Höherwertige Versorgung (Implantate, Keramik) kostet trotzdem extra.
Wer bekommt Zahnersatz?
- Gesetzlich versichert
- Brutto-Haushaltseinnahmen 2026 max. 1.582 €/Monat (+ Angehörige) ODER Bezug von Bürgergeld/Grundsicherung/Sozialhilfe/BAföG
- Antrag vor Behandlung
Einkommen: 2026: 1.582 € (allein), 2.175,25 € (1 Angehöriger), 2.570,75 € (2), 2.966,25 € (3) brutto/Monat
Wie viel gibt es?
100 % der Regelversorgung statt 60 % Festzuschuss (doppelter Festzuschuss).
Werte: 2026
So beantragst du Zahnersatz
Zuständig: Krankenkasse (mit Heil- und Kostenplan)
Frist: vor Behandlungsbeginn; Behandlung innerhalb 6 Monaten nach Bewilligung
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Heil- und Kostenplan
- Härtefallantrag
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder bzw. Leistungsbescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Krankenkasse (Beratung kostenlos)
- Unabhängige Patientenberatung / Verbraucherzentrale NRW
- Sozialverbände VdK/SoVD
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Bonusheft Zahnersatz
Bonusheft ist im Härtefall irrelevant (bereits 100 %). Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten führt NICHT automatisch zum Zahnersatz-Härtefall.
Was sich ändert
Beschlossen und verkündet (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026): ab 01.01.2027 Festzuschuss 50 % + Härtefall-Betrag 50 % → Härtefall bleibt 100 % der Regelversorgung; vor 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse nach altem Recht.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir