SozialversicherungBefreiung / Rabatt

Zahnersatz: Härtefallregelung (100 % Regelversorgung)

Bei geringem Einkommen zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung beim Zahnersatz komplett – ohne Eigenanteil.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
100 %Fördersatz
Kurz gesagt

Zahnersatz: Bei geringem Einkommen zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung beim Zahnersatz komplett – ohne Eigenanteil.

Höhe
100 % der Kosten
Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Krankenkasse (mit Heil- und Kostenplan)
Frist
vor Behandlungsbeginn; Behandlung innerhalb 6 Monaten nach Bewilligung
Rückwirkend
nein
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Den Härtefallantrag reichst du zusammen mit dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes ein – die Kasse rechnet dann direkt ab.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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  2. 2
    Einreichen: Per Post

    Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt mit Einkommensnachweisen (bzw. Bürgergeld-/Grundsicherungs-/BAföG-Bescheid) bei der Krankenkasse einreichen – vor Behandlungsbeginn. Viele Kassen haben dafür einen Einkommensfragebogen.

    Ein formloser Härtefallantrag mit HKP und Nachweisen genügt.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Wer 2026 brutto max. 1.582 € im Monat hat (mit 1 Angehörigen 2.175,25 €, je weiterer +395,50 €) oder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG bekommt, erhält den doppelten Festzuschuss – also 100 % der Regelversorgung. Knapp darüber gilt eine gleitende Härtefallregelung. Höherwertige Versorgung (Implantate, Keramik) kostet trotzdem extra.

Wer bekommt Zahnersatz?

  • Gesetzlich versichert
  • Brutto-Haushaltseinnahmen 2026 max. 1.582 €/Monat (+ Angehörige) ODER Bezug von Bürgergeld/Grundsicherung/Sozialhilfe/BAföG
  • Antrag vor Behandlung

Einkommen: 2026: 1.582 € (allein), 2.175,25 € (1 Angehöriger), 2.570,75 € (2), 2.966,25 € (3) brutto/Monat

Wie viel gibt es?

100 % der Regelversorgung statt 60 % Festzuschuss (doppelter Festzuschuss).

Werte: 2026

So beantragst du Zahnersatz

Zuständig: Krankenkasse (mit Heil- und Kostenplan)

Frist: vor Behandlungsbeginn; Behandlung innerhalb 6 Monaten nach Bewilligung

Rückwirkend: nein

Das brauchst du:

  • Heil- und Kostenplan
  • Härtefallantrag
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder bzw. Leistungsbescheid

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Krankenkasse (Beratung kostenlos)
  • Unabhängige Patientenberatung / Verbraucherzentrale NRW
  • Sozialverbände VdK/SoVD

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Bonusheft Zahnersatz

Bonusheft ist im Härtefall irrelevant (bereits 100 %). Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten führt NICHT automatisch zum Zahnersatz-Härtefall.

Was sich ändert

Beschlossen und verkündet (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026): ab 01.01.2027 Festzuschuss 50 % + Härtefall-Betrag 50 % → Härtefall bleibt 100 % der Regelversorgung; vor 01.01.2027 bewilligte Festzuschüsse nach altem Recht.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Zahnersatz

Wie viel Zahnersatz gibt es 2026?
100 % der Kosten. 100 % der Regelversorgung statt 60 % Festzuschuss (doppelter Festzuschuss).
Wer hat Anspruch auf Zahnersatz?
Gesetzlich versichert. Brutto-Haushaltseinnahmen 2026 max. 1.582 €/Monat (+ Angehörige) ODER Bezug von Bürgergeld/Grundsicherung/Sozialhilfe/BAföG. Antrag vor Behandlung.
Wo beantrage ich Zahnersatz?
Krankenkasse (mit Heil- und Kostenplan).
Gibt es Zahnersatz auch rückwirkend?
nein
Kann ich Zahnersatz mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Bonusheft Zahnersatz.

Passt oft dazu