Familienstartzeit: Geplant seit Jahren, aber bis heute NICHT beschlossen: 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt.
Worum geht’s?
Die Familienstartzeit soll die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umsetzen: Partner oder Partnerin der Mutter sollen nach der Geburt zwei Wochen bezahlt frei bekommen. Ein Gesetzentwurf steckt seit 2023/2024 fest, die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Stand Mai 2026: weiter in der Ressortabstimmung. Bis dahin gibt es nur, was Tarifvertrag oder Arbeitgeber freiwillig bieten (oft 1 Tag Sonderurlaub nach § 616 BGB).
Wer bekommt Familienstartzeit?
- (geplant) Partner/in der entbindenden Person, Arbeitnehmer/in
Wie viel gibt es?
Geplant: Lohnfortzahlung für 10 Arbeitstage. Nicht in Kraft – 0 € ansetzen.
Werte: Stand 2026: nicht beschlossen
So beantragst du Familienstartzeit
Zuständig: —
Frist: —
Rückwirkend: —
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Betriebsrat / Gewerkschaft (Tarif-Sonderurlaub)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Elterngeld, Elternzeit
Nicht in Gesamtrechnung aufnehmen, solange nicht beschlossen.
Was sich ändert
Nicht beschlossen; Gesetzentwurf in Ressortabstimmung (Stand 21.05.2026), kein Termin.
Quellen
Prüfstatus: Noch in Prüfung · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir