Elternzeit: Bis zu 3 Jahre unbezahlte Auszeit je Elternteil und Kind mit Kündigungsschutz – Teilzeit bis 32 Stunden ist erlaubt.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Über den Arbeitgeber
Melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vorher (ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen) beim Arbeitgeber an und leg fest, welche Zeiten du in den ersten 2 Jahren nimmst. Für Kinder ab Geburt 1.5.2025 genügt Textform (z. B. E-Mail); für ältere Kinder unterschreibst du das Schreiben auf Papier – hol dir in beiden Fällen eine Eingangsbestätigung.
Ein amtliches Formular gibt es nicht – ein eigenes Schreiben an den Arbeitgeber genügt.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
Elternzeit ist kein Geld, sondern ein Recht: Dein Arbeitgeber muss dich freistellen und darf dir in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Jeder Elternteil kann bis zum 3. Geburtstag Elternzeit nehmen, bis zu 24 Monate davon auch später bis zum 8. Geburtstag. Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten; in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast du einen Anspruch auf Teilzeit (15–32 Std.).
Wer bekommt Elternzeit?
- Arbeitnehmer/in (auch Azubi, Minijob, befristet)
- Kind lebt im Haushalt und wird selbst betreut
Wie viel gibt es?
Kein Geldbetrag – Freistellungs- und Kündigungsschutzrecht. Geld über Elterngeld.
Werte: 2026
So beantragst du Elternzeit
Zuständig: Arbeitgeber (schriftlich, mit Unterschrift)
Frist: Spätestens 7 Wochen vor Beginn (bis 3. Geburtstag), 13 Wochen vor Beginn (3.–8. Geburtstag); für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen.
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Schriftliches Elternzeitverlangen mit Zeitraum
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Betriebsrat
- Gewerkschaft (für Mitglieder)
- Familienberatungsstellen
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Elterngeld, Kindergeld
Elterngeld gibt es unabhängig davon, ob formal Elternzeit genommen wird – aber nur bei höchstens 32 Wochenstunden. In der Elternzeit bleibt man in der GKV beitragsfrei versichert, solange Elterngeld bezogen wird.
Was sich ändert
Elterngeldreform (geplant, nicht beschlossen) könnte Aufteilung ändern; Elternzeitrecht selbst ohne beschlossene Änderung.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir