BundInfo & Recht

Elternzeit (Recht auf Freistellung)

Bis zu 3 Jahre unbezahlte Auszeit je Elternteil und Kind mit Kündigungsschutz – Teilzeit bis 32 Stunden ist erlaubt.

Kurz gesagt

Elternzeit: Bis zu 3 Jahre unbezahlte Auszeit je Elternteil und Kind mit Kündigungsschutz – Teilzeit bis 32 Stunden ist erlaubt.

Art
Info & Recht
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Arbeitgeber (schriftlich, mit Unterschrift)
Frist
Spätestens 7 Wochen vor Beginn (bis 3. Geburtstag), 13 Wochen vor Beginn (3.–8. Geburtstag); für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen.
Rückwirkend
nein
Status
aktiv seit 01.01.2007
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Ein formloser schriftlicher Antrag an den Arbeitgeber reicht – 7 Wochen vorher (bei Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen).
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Über den Arbeitgeber

    Melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vorher (ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen) beim Arbeitgeber an und leg fest, welche Zeiten du in den ersten 2 Jahren nimmst. Für Kinder ab Geburt 1.5.2025 genügt Textform (z. B. E-Mail); für ältere Kinder unterschreibst du das Schreiben auf Papier – hol dir in beiden Fällen eine Eingangsbestätigung.

    Ein amtliches Formular gibt es nicht – ein eigenes Schreiben an den Arbeitgeber genügt.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓

Worum geht’s?

Elternzeit ist kein Geld, sondern ein Recht: Dein Arbeitgeber muss dich freistellen und darf dir in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Jeder Elternteil kann bis zum 3. Geburtstag Elternzeit nehmen, bis zu 24 Monate davon auch später bis zum 8. Geburtstag. Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten; in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast du einen Anspruch auf Teilzeit (15–32 Std.).

Wer bekommt Elternzeit?

  • Arbeitnehmer/in (auch Azubi, Minijob, befristet)
  • Kind lebt im Haushalt und wird selbst betreut

Wie viel gibt es?

Kein Geldbetrag – Freistellungs- und Kündigungsschutzrecht. Geld über Elterngeld.

Werte: 2026

So beantragst du Elternzeit

Zuständig: Arbeitgeber (schriftlich, mit Unterschrift)

Frist: Spätestens 7 Wochen vor Beginn (bis 3. Geburtstag), 13 Wochen vor Beginn (3.–8. Geburtstag); für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen.

Rückwirkend: nein

Das brauchst du:

  • Schriftliches Elternzeitverlangen mit Zeitraum

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Betriebsrat
  • Gewerkschaft (für Mitglieder)
  • Familienberatungsstellen

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Elterngeld, Kindergeld

Elterngeld gibt es unabhängig davon, ob formal Elternzeit genommen wird – aber nur bei höchstens 32 Wochenstunden. In der Elternzeit bleibt man in der GKV beitragsfrei versichert, solange Elterngeld bezogen wird.

Was sich ändert

Elterngeldreform (geplant, nicht beschlossen) könnte Aufteilung ändern; Elternzeitrecht selbst ohne beschlossene Änderung.

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Elternzeit

Wie viel Elternzeit gibt es 2026?
Kein Geldbetrag – Freistellungs- und Kündigungsschutzrecht. Geld über Elterngeld.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Arbeitnehmer/in (auch Azubi, Minijob, befristet). Kind lebt im Haushalt und wird selbst betreut.
Wo beantrage ich Elternzeit?
Arbeitgeber (schriftlich, mit Unterschrift).
Gibt es Elternzeit auch rückwirkend?
nein
Kann ich Elternzeit mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Elterngeld, Kindergeld.

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