Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende zahlen weniger Lohnsteuer: 4.260 € Freibetrag im Jahr, plus 240 € für jedes weitere Kind – über Steuerklasse II.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenOnlineELSTER – Einkommensteuererklärung (Anlage Kind, Zeilen zum Entlastungsbetrag)OnlineELSTER – Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung / Steuerklasse IIFormularseiteFormular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (Papiervordrucke)FormularseiteEntlastungsbetrag für Alleinerziehende – Finanzverwaltung NRW
- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Unterjährig bekommst du den Betrag über Steuerklasse II (Antrag beim Finanzamt, am einfachsten über ELSTER); spätestens holst du ihn in der Steuererklärung über die Anlage Kind. Die Steuer-ID des Kindes musst du angeben.
Worum geht’s?
Wer allein mit Kind lebt und Kindergeld bekommt, erhält einen steuerlichen Freibetrag. Bei Angestellten wirkt er automatisch über die Steuerklasse II, für weitere Kinder lässt du dir den Erhöhungsbetrag als Freibetrag eintragen oder holst ihn über die Steuererklärung. Wichtig: Es darf kein anderer Erwachsener im Haushalt leben (Ausnahme: volljährige Kinder, für die du Kindergeld bekommst).
Wer bekommt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
- Alleinstehend (ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend)
- Mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt gemeldet
- Keine Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen (außer kindergeldberechtigte Kinder)
Wie viel gibt es?
Freibetrag 4.260 €/Jahr (1. Kind) + 240 € je weiteres Kind.
Beispiel: 2 Kinder: 4.500 € Freibetrag, bei 30 % Grenzsteuersatz ca. 1.350 € weniger Steuer im Jahr.
Werte: 2026 (unverändert seit 2023)
So beantragst du Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zuständig: Finanzamt – Steuerklasse II (Antrag auf Steuerklassenwechsel) bzw. Einkommensteuererklärung, Anlage Kind
Frist: Jederzeit; über Steuererklärung bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend: über Steuererklärung bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Steuer-ID des Kindes
- Erklärung, dass kein weiterer Erwachsener im Haushalt lebt
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- ELSTER
- Lohnsteuerhilfeverein
- VAMV
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Nur ein Elternteil kann ihn nutzen (der, bei dem das Kind gemeldet ist). Kürzung um 1/12 je Monat ohne Voraussetzungen.
Was sich ändert
Keine Änderung im Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 genannt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir