BundSteuervorteil

Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

80 % der Kita-, Tagesmutter-, OGS- oder Babysitterkosten für Kinder unter 14 sind absetzbar – bis 4.800 € pro Kind und Jahr.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.440 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
80 %Fördersatz
Kurz gesagt

Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen: 80 % der Kita-, Tagesmutter-, OGS- oder Babysitterkosten für Kinder unter 14 sind absetzbar – bis 4.800 € pro Kind und Jahr.

Höhe
bis 1.440 € im Jahr, 80 % der Kosten
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage Kind
Frist
mit der Steuererklärung
Rückwirkend
über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre
Status
aktiv seit 01.01.2025
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Eine Jahresbescheinigung der Kita reicht meist – die Zahl kommt in die Anlage Kind.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Trag die Kosten in der Anlage Kind ein – am einfachsten über ELSTER. Wichtig: Rechnung und unbare Zahlung (Überweisung) aufbewahren, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Worum geht’s?

Was du für die Betreuung deines Kindes zahlst (Kita-Beitrag, Tagespflege, Hort/OGS-Betreuung, Babysitter, Au-pair-Anteil), kannst du als Sonderausgaben absetzen. Nicht dazu gehören Essen, Nachhilfe, Sport- oder Musikunterricht. Bezahlt werden muss per Überweisung auf Rechnung – Barzahlung zählt nicht.

Wer bekommt Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?

  • Kind unter 14 (bei Behinderung vor 25 ohne Altersgrenze) lebt im Haushalt
  • Rechnung vorhanden, Zahlung unbar aufs Konto des Anbieters
  • Nur reine Betreuungskosten (ohne Verpflegung, Unterricht, Freizeit)

Wie viel gibt es?

80 % der Betreuungskosten, max. 4.800 € Sonderausgaben je Kind/Jahr (erreicht bei 6.000 € Kosten). Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: max. 4.800 € × 30 % = 1.440 €.

Beispiel: Kita 3.000 €/Jahr: 2.400 € absetzbar, ca. 720 € Steuerersparnis bei 30 %.

Werte: seit Veranlagungsjahr 2025 (Jahressteuergesetz 2024), gilt 2026

So beantragst du Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage Kind

Frist: mit der Steuererklärung

Rückwirkend: über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre

Das brauchst du:

  • Rechnungen/Gebührenbescheide
  • Kontoauszüge (Überweisung)
  • Jahresbescheinigung Kita/Tagespflege

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • ELSTER
  • Lohnsteuerhilfeverein

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber

Kosten, die der Arbeitgeber steuerfrei erstattet (§ 3 Nr. 33 EStG), dürfen nicht nochmal abgesetzt werden. Beitragsfreie Kita-Jahre (NRW) → keine Kosten → kein Abzug.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Wie viel Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen gibt es 2026?
Bis 1.440 € im Jahr, 80 % der Kosten. 80 % der Betreuungskosten, max. 4.800 € Sonderausgaben je Kind/Jahr (erreicht bei 6.000 € Kosten). Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: max. 4.800 € × 30 % = 1.440 €.
Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?
Kind unter 14 (bei Behinderung vor 25 ohne Altersgrenze) lebt im Haushalt. Rechnung vorhanden, Zahlung unbar aufs Konto des Anbieters. Nur reine Betreuungskosten (ohne Verpflegung, Unterricht, Freizeit).
Wo beantrage ich Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?
Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage Kind. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/est
Gibt es Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen auch rückwirkend?
über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre
Kann ich Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber.

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