Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen: 80 % der Kita-, Tagesmutter-, OGS- oder Babysitterkosten für Kinder unter 14 sind absetzbar – bis 4.800 € pro Kind und Jahr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Trag die Kosten in der Anlage Kind ein – am einfachsten über ELSTER. Wichtig: Rechnung und unbare Zahlung (Überweisung) aufbewahren, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Worum geht’s?
Was du für die Betreuung deines Kindes zahlst (Kita-Beitrag, Tagespflege, Hort/OGS-Betreuung, Babysitter, Au-pair-Anteil), kannst du als Sonderausgaben absetzen. Nicht dazu gehören Essen, Nachhilfe, Sport- oder Musikunterricht. Bezahlt werden muss per Überweisung auf Rechnung – Barzahlung zählt nicht.
Wer bekommt Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?
- Kind unter 14 (bei Behinderung vor 25 ohne Altersgrenze) lebt im Haushalt
- Rechnung vorhanden, Zahlung unbar aufs Konto des Anbieters
- Nur reine Betreuungskosten (ohne Verpflegung, Unterricht, Freizeit)
Wie viel gibt es?
80 % der Betreuungskosten, max. 4.800 € Sonderausgaben je Kind/Jahr (erreicht bei 6.000 € Kosten). Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: max. 4.800 € × 30 % = 1.440 €.
Beispiel: Kita 3.000 €/Jahr: 2.400 € absetzbar, ca. 720 € Steuerersparnis bei 30 %.
Werte: seit Veranlagungsjahr 2025 (Jahressteuergesetz 2024), gilt 2026
So beantragst du Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung, Anlage Kind
Frist: mit der Steuererklärung
Rückwirkend: über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Rechnungen/Gebührenbescheide
- Kontoauszüge (Überweisung)
- Jahresbescheinigung Kita/Tagespflege
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- ELSTER
- Lohnsteuerhilfeverein
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber
Kosten, die der Arbeitgeber steuerfrei erstattet (§ 3 Nr. 33 EStG), dürfen nicht nochmal abgesetzt werden. Beitragsfreie Kita-Jahre (NRW) → keine Kosten → kein Abzug.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir