BundBefreiung / Rabatt

Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber kann dir die Kita- oder Tagesmutter-Kosten für Kinder vor der Schule komplett steuer- und abgabenfrei erstatten.

Kurz gesagt

Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber: Dein Arbeitgeber kann dir die Kita- oder Tagesmutter-Kosten für Kinder vor der Schule komplett steuer- und abgabenfrei erstatten.

Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Arbeitgeber/Personalabteilung
Frist
laufend
Rückwirkend
nach Absprache
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Für dich genügt die Kita-Rechnung an die Personalabteilung.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Einreichen: Über den Arbeitgeber

    Frag deine Personalabteilung, ob sie die Kita-Beiträge zusätzlich zum Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei erstattet; du reichst dafür die Beitragsbescheide bzw. Rechnungen ein. Das geht nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, nicht per Gehaltsumwandlung.

  2. 2
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓

Worum geht’s?

Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss für Kindergarten, Krippe oder Tagespflege deines noch nicht schulpflichtigen Kindes, ist dieser in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ist eine der wertvollsten Gehaltsextras – frag aktiv danach. Zusätzlich können bis 600 € im Jahr für kurzfristige Notfallbetreuung steuerfrei sein.

Wer bekommt Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber?

  • Arbeitnehmer/in
  • Kind noch nicht schulpflichtig, in Kita/Krippe/Tagespflege
  • Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (keine Gehaltsumwandlung)
  • Arbeitgeber muss es anbieten

Wie viel gibt es?

Steuerfrei bis zur Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten (keine gesetzliche Obergrenze, § 3 Nr. 33 EStG); Notfallbetreuung bis 600 €/Jahr (§ 3 Nr. 34a EStG).

Werte: 2026

So beantragst du Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber

Zuständig: Arbeitgeber/Personalabteilung

Frist: laufend

Rückwirkend: nach Absprache

Das brauchst du:

  • Kita-Beitragsbescheid/Rechnung

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Betriebsrat

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Erstattete Kosten dürfen nicht zusätzlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber

Wie viel Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es 2026?
Steuerfrei bis zur Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten (keine gesetzliche Obergrenze, § 3 Nr. 33 EStG); Notfallbetreuung bis 600 €/Jahr (§ 3 Nr. 34a EStG).
Wer hat Anspruch auf Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber?
Arbeitnehmer/in. Kind noch nicht schulpflichtig, in Kita/Krippe/Tagespflege. Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (keine Gehaltsumwandlung). Arbeitgeber muss es anbieten.
Wo beantrage ich Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber?
Arbeitgeber/Personalabteilung.
Gibt es Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber auch rückwirkend?
nach Absprache
Kann ich Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen.

Passt oft dazu