Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber: Dein Arbeitgeber kann dir die Kita- oder Tagesmutter-Kosten für Kinder vor der Schule komplett steuer- und abgabenfrei erstatten.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Einreichen: Über den Arbeitgeber
Frag deine Personalabteilung, ob sie die Kita-Beiträge zusätzlich zum Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei erstattet; du reichst dafür die Beitragsbescheide bzw. Rechnungen ein. Das geht nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, nicht per Gehaltsumwandlung.
- 2Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss für Kindergarten, Krippe oder Tagespflege deines noch nicht schulpflichtigen Kindes, ist dieser in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ist eine der wertvollsten Gehaltsextras – frag aktiv danach. Zusätzlich können bis 600 € im Jahr für kurzfristige Notfallbetreuung steuerfrei sein.
Wer bekommt Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber?
- Arbeitnehmer/in
- Kind noch nicht schulpflichtig, in Kita/Krippe/Tagespflege
- Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (keine Gehaltsumwandlung)
- Arbeitgeber muss es anbieten
Wie viel gibt es?
Steuerfrei bis zur Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten (keine gesetzliche Obergrenze, § 3 Nr. 33 EStG); Notfallbetreuung bis 600 €/Jahr (§ 3 Nr. 34a EStG).
Werte: 2026
So beantragst du Steuerfreier Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber
Zuständig: Arbeitgeber/Personalabteilung
Frist: laufend
Rückwirkend: nach Absprache
Das brauchst du:
- Kita-Beitragsbescheid/Rechnung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Betriebsrat
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Erstattete Kosten dürfen nicht zusätzlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir