Schulgeld für Privatschulen absetzen: 30 % des Schulgelds für eine anerkannte Privat- oder Ersatzschule sind absetzbar – bis 5.000 € pro Kind und Jahr.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
30 % des Schulgelds (max. 5.000 € pro Kind) trägst du in der Anlage Kind ein. Kosten für Verpflegung und Betreuung zählen nicht als Schulgeld – lass dir die Anteile von der Schule getrennt bescheinigen.
Worum geht’s?
Besucht dein Kind eine Privatschule, die zu einem anerkannten Abschluss führt (in der EU/im EWR), kannst du 30 % des Schulgelds als Sonderausgaben abziehen. Kosten für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung zählen nicht.
Wer bekommt Schulgeld für Privatschulen absetzen?
- Kindergeld/Kinderfreibetrag für das Kind
- Schule in EU/EWR mit anerkanntem Abschluss
Wie viel gibt es?
30 % des Schulgelds, max. 5.000 € Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: max. 1.500 €.
Werte: 2026
So beantragst du Schulgeld für Privatschulen absetzen
Zuständig: Finanzamt – Anlage Kind
Frist: mit der Steuererklärung
Rückwirkend: bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Schulgeldbescheinigung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Höchstbetrag je Kind nur einmal für beide Eltern zusammen.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir