Bayerisches Landespflegegeld: 500 € im Jahr zusätzlich für pflegebedürftige Menschen in Bayern ab Pflegegrad 2 – einmal beantragen, dann jedes Jahr automatisch.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Seit 01.01.2026 auch per E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de (Vordruck als Anhang). Per Post an Postfach 13 65, 92203 Amberg, Fax 09621 9669-2222. Nur Kopien schicken, keine Originale.
Das Gesetz verlangt nur Textform. Wenn die Frist knapp wird, reicht ein unvollständiger Antrag zur Fristwahrung, Nachweise reichst du nach. Das LfP empfiehlt aber den Vordruck.
- 3Unsere Vorlage nutzen
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Worum geht’s?
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Du bekommst es, wenn du mit Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet bist und mindestens Pflegegrad 2 hast. Es kommt zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse und hängt nicht von deinem Einkommen ab. Seit 01.01.2026 sind es 500 € pro Jahr (vorher 1.000 €). Das Geld wird für das abgelaufene Jahr bis 31. Januar des Folgejahres überwiesen. Du musst nicht nachweisen, wofür du es ausgibst.
Wer bekommt Bayerisches Landespflegegeld?
- Du bist am 31. Dezember des jeweiligen Jahres mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Bayern gemeldet
- Du hattest an mindestens einem Tag im Jahr mindestens Pflegegrad 2
- Der Pflegegrad ist von der Pflegekasse, der privaten Pflegepflichtversicherung oder dem Sozialhilfeträger festgestellt
- Kein Einkommens- oder Vermögenslimit, Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
- Pflegst du ein Familienmitglied, stellst du den Antrag für diese Person (mit Vollmacht, Betreuerausweis oder als Elternteil)
Einkommen: keine
Vermögen: keine
Wie viel gibt es?
Fester Betrag von 500 € pro Pflegegeldjahr (1. Januar bis 31. Dezember), ohne Einkommensprüfung. Ausgezahlt bis 31. Januar des Folgejahres. Keine anteilige Zahlung.
Beispiel: Deine Mutter in Regensburg hat seit Mai 2026 Pflegegrad 2: Für 2026 bekommt sie bis Ende Januar 2027 einmal 500 €, danach jedes Jahr wieder.
Werte: seit 01.01.2026 (Pflegegeldjahr 2026); bis 2025 waren es 1.000 €
So beantragst du Bayerisches Landespflegegeld
Zuständig: Bayerisches Landesamt für Pflege, Landespflegegeld, Postfach 13 65, 92203 Amberg
Frist: Bis 3 Monate nach Ende des Pflegegeldjahres (für 2026 also bis 31.03.2027). Antrag kann schon im laufenden Jahr gestellt werden und gilt für alle Folgejahre weiter.
Rückwirkend: ja, für das abgelaufene Jahr innerhalb der 3-Monats-Frist
Das brauchst du:
- Antrag (online oder Vordruck des LfP)
- Kopie des vollständigen Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse (aus dem hervorgeht, seit wann Pflegegrad 2 oder höher besteht)
- IBAN – Name des Kontoinhabers genau wie bei der Bank
- bei Antrag für andere: Kopie von Vollmacht oder Betreuerausweis; bei Kindern Unterschrift beider Sorgeberechtigter oder Formular Sorgerecht
Dauer: wegen hohem Antragsaufkommen derzeit längere Bearbeitungszeiten (laut LfP)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Service-Telefon LfP 09621 9669-2444 (Mo/Di 10–12 Uhr, Do 14–16 Uhr)
- Pflegestützpunkte in Bayern
- Sozialberatung von VdK, Caritas, Diakonie
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag 131 €, Hilfe zur Pflege, Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Pflege-Pauschbetrag
Wird laut LfP nicht angerechnet auf Arbeitslosengeld, Grundsicherung/Bürgergeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Blindengeld und sonstige Sozialleistungen. Steuerfrei, muss nicht in die Steuererklärung. Zählt ausdrücklich nicht als Landespflegegeld im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (keine Rundfunkbefreiung dadurch). Nicht pfändbar; auf dem P-Konto kann der Freibetrag erhöht werden.
Was sich ändert
Zum 01.01.2026 von 1.000 € auf 500 € pro Jahr halbiert und Auszahlung ans Jahresende verlegt (Gesetzesänderung BayLPflGG). Keine weitere Änderung bekannt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir